Das ist üppig: Etwa 1.900 Krankenhäuser mit ungefähr acht Betten pro 1.000 Einwohner gibt es in Deutschland. Doch die Länder haben seit Jahren zu wenig in deren Infrastruktur investiert und die Digitalisierung der Kliniken steckt weitestgehend in den Kinderschuhen.
Zu wenig Spezialisierung, Konzentration und Vernetzung der Leistungserbringer reichen sowohl medizinisch als auch strukturell und finanziell nicht mehr aus. Es reicht nicht, wenn flächendeckend ein bisschen von allem verfügbar ist.
Die Pandemie macht deutlicher denn je: Das kleine Krankenhaus erzeugt vor Ort zwar ein Sicherheitsgefühl. Aber die eigentliche Behandlung erfolgt beim (Haus-)Arzt. Und der Schlüssel zur qualifizierten Versorgung schwer Erkrankter sind insbesondere spezialisierte und hochqualifizierte Krankenhäuser.
Qualitäts- und Bedarfsorientierung, Transparenz, sektorenübergreifende Versorgung anhand des individuellen Bedarfes? Fehlanzeige! Wie schon seit Jahren.
Die Versicherten wollen mehr Vernetzung der Leistungsanbieter
Endlich mutig reformieren
Kleinmut wird bestraft. Deutschland braucht eine große Krankenhausreform, die ihren Namen verdient. Versorgung muss künftig stärker aus Sicht des Patienten und seines Versorgungsbedarfes gedacht und gestaltet werden.
- Die Krankenhausplanung muss vom Kopf auf die Füße gestellt und verbindlicher werden. Bundesweit einheitlich definierte Versorgungsstufen sollten sowohl den gesamten regionalen Bedarf nach wohnortnaher Grundversorgung umfassen als auch nach Zentren mit hochspezialisierten medizinischen Leistungen. Fehlanreize in der Vergütung müssen konsequent reduziert werden.
- Der Aufbau und die Nutzung regionaler und überregionaler Versorgungsnetzwerke sind dabei zentral. Sie müssen sektorenübergreifend - und wo immer möglich digital - organisiert sein.
- Die Zuständigkeiten für die Investitionsfinanzierung sind neu zu ordnen. Dabei muss die Schere zwischen Planungsund Finanzierungsverantwortung geschlossen werden.
- Finanzierung und Krankenhausplanung müssen „ Hand in Hand" gehen. Ein weiterentwickeltes DRG-System muss eine Differenzierung nach Versorgungsstufen vorsehen. Zudem braucht es künftig Vergütungskomponenten für besondere Versorgungs- und Vorhaltungskosten.
- Medizinischer Fortschritt ermöglicht mehr ambulante Versorgung. Sie muss auf allen Versorgungsebenen ausgebaut werden.
Weitere Reformziele sind eine neue Kompetenzverteilung zwischen den medizinischen Fachberufen, die Verbesserung der Pflegesituation im Krankenhaus, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Digitalisierung ... Alles zwingend notwendig. Alles duldet keinen weiteren Aufschub.