Geburtshilfe

Geburtshilfe, Kinderkliniken und pädiatrische Einrichtungen stärken

Seit Jahren steht die bedarfsgerechte Versorgung von Schwangeren und Müttern sowie von Kindern und Jugendlichen verbunden mit der Frage einer sachgerechten Finanzierung von Geburtshilfe, Kinderkrankenhäusern, pädiatrischen Fachabteilungen und Zentren auf der versorgungspolitischen Agenda. Gerade im ländlichen Raum stellt sich die Versorgungsdichte für diese Versichertengruppe zunehmend schlechter dar.

Ärztin mit Kind

Die fehlende Investitionsfinanzierung der Länder führt auch hier dazu, dass mit der Leistungsvergütung (DRG-System) nicht nur die Betriebskosten der Krankenhäuser finanziert werden, sondern daraus auch der investive Bedarf gedeckt werden muss. Gleichzeitig hängt die Refinanzierung der Geburtshilfe, der Kinderkliniken und pädiatrischen Abteilungen von den Fallzahlen ab. Je geringer die Fallzahlen, desto schwieriger ist es, die Vorhaltung der Strukturen über die Abrechnung dieser Fälle auskömmlich zu refinanzieren. Dies führt insbesondere in ländlichen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte zu Problemen.

Bedarfsgerechte Finanzierung ist notwendig

Politisch steht das Thema mittlerweile ganz oben auf der Agenda: Noch bevor erste Vorschläge aus der Krankenhaus-Reformkommission vorliegen, sollen unter anderem im Bereich der Pädiatrie und der Geburtshilfe kurzfristige Maßnahmen für eine bedarfsgerechte auskömmliche Finanzierung getroffen werden.

Nachhaltige Versorgung gewährleisten

Die Debatte sollte jedoch nicht nur auf den Aspekt der Finanzierung verengt werden. Die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen sind grundsätzlich so anzupassen, dass eine nachhaltige flächendeckende Versorgung und gleichzeitig ein hohes Maß an Versorgungsqualität sichergestellt werden, wie der BKK Dachverband in seinem aktuellen Positionspapier darlegt.

Handlungsfelder sind:

  • Dem Fachkräftemangel weiter entgegenwirken
  • Vorgaben zur Verwendung des Zuschlags für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum (§ 5 Abs. 2a KHEntgG) gesetzlich festschreiben
  • (Direkte) Finanzierung von Vorhaltekosten prüfen
  • Gesundheitszentren zur Deckung des Versorgungsbedarfes und zur Refinanzierung von Vorhaltekosten einrichten
  • Versorgung bzw. Versorgungsqualität durch entsprechende Vorgaben und Bildung von Netzwerken sicherstellen und
  • Verbindlichkeit des Versorgungsauftrages erhöhen.

Fokus auf Patientennutzen und Patientensicherheit

Darüber hinaus gilt es, auch den Versorgungsbereich der Kinder- und Jugendmedizin in eine grundlegende Reform der Krankenhausstrukturen und –finanzierung einzubetten. Die Versorgung ist künftig aus Sicht der Patient:innen mit ihren individuellen Bedarfen zu denken und zu gestalten, statt weiter nach scheinbar bewährten, aber doch überholten Sektorenlogiken vorzugehen. Patientennutzen und Patientensicherheit müssen die bestimmenden Parameter bei der Ausgestaltung der Krankenhausversorgung der Zukunft sein.