Eine möglichst selbstbestimmte und selbständige Lebensführung nach Krankheit, Unfall oder Operation wiederzuerlangen – das ist das Ziel der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Zuständigkeitsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für ihre Versicherten. Die Krankenkassen sollen dabei laut gesetzlichem Auftrag Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbringen, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Ist bei Menschen im erwerbsfähigen Alter die Erwerbsfähigkeit bedroht, erbringt die Deutsche Rentenversicherung in den meisten Fällen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Im Unterschied zur kurativen Versorgung geht der Ansatz der medizinischen Rehabilitation über das Erkennen, Behandeln und Heilen einer Krankheit hinaus. Er bezieht die aus einer Schädigung folgenden Funktionsstörungen mit daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und Teilhabe ein. Diese ganzheitliche Betrachtung macht die medizinische Rehabilitation zu einer komplexen Leistung, die sich unter anderem dadurch auszeichnet, dass mehrere Berufsgruppen unter ärztlicher Leitung an der Therapie mitwirken. Therapiepläne und -fortschritte der Rehabilitanden werden im Rehabilitationsteam besprochen und die einzelnen Therapien inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Neben ärztlicher Aufsicht und Betreuung sowie pflegerischer Versorgung kommen je nach Krankheitsbild hauptsächlich Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, psychologische und psychotherapeutische Leistungen, Ernährungsberatung, Patientenschulungen und Gesundheitsbildung sowie Leistungen der sozialen Beratung für die Rehabilitanden und deren Angehörige zum Einsatz.
Eine medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden, prinzipiell gilt jedoch der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Obwohl beide Formen in ihrer Komplexität und Teilhabeorientierung gleichwertig sind, ist es vom Einzelfall abhängig, ob eine wohnortnahe ambulante medizinische Rehabilitation oder eine stationäre medizinische Rehabilitation in einer Rehabilitationseinrichtung durchgeführt wird. Hierüber entscheiden die Krankenkassen unter Abwägung verschiedener Aspekte. Dabei wählen sie – meist in engem Kontakt mit ihren Versicherten die Behandlungsform aus, die den größtmöglichen Rehabilitationserfolg verspricht.
Die medizinische Rehabilitation in Deutschland weiterzuentwickeln, ihre Funktion als wesentlicher Bestandteil der gesundheitlichen Versorgungskette zu verankern sowie die frühzeitige Erkennung rehabilitativer Bedarfe in den Lebenswelten zu verbessern, sind nur einige der Aufgaben des BKK Dachverbandes. Diese Leistungen gewinnen vor dem Hintergrund der demografischen und epidemiologischen Entwicklung an Bedeutung, da sich die Altersstruktur hierzulande hin zu einer alternden Bevölkerung verändert, was mit einer Zunahme an chronischen Erkrankungen, aber auch an Akutereignissen einhergeht. Hierauf gilt es mit am Bedarf der Betroffenen angepassten Versorgungsstrukturen sowie Rehabilitationsinhalten zu reagieren, um das Ziel der medizinischen Rehabilitation – die möglichst selbstbestimmte und selbständige Lebensführung – auch zukünftig oder noch besser zu erreichen.
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Linda Feßer
Referentin Rehabilitation, Heilmittel
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Linda Feßer ist die Fachfrau für alle Themen der Versorgungsbereiche Heilmittel, medizinische Vorsorge und Rehabilitation. In dieser Funktion engagiert sie sich für die Betriebskrankenkassen in den einschlägigen Gremien und Arbeitsgruppen auf Bundesebene. Vor ihrem Eintritt beim BKK Dachverband war die Diplom-Verwaltungswirtin zuletzt als Referentin für einen Klinikverband tätig.