Die Betriebskrankenkassen begrüßen, dass weitere Vorkehrungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, Heilmittelerbringer, für Einrichtungen der Mutter-/Vater-Kind-Leistungen und zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel in Folge der SARS-CoV-2-Epidemie getroffen werden. Eine Fortführung der Zahlungen zur vertragszahnärztlichen Versorgung in angemessener Höhe bewerten die Betriebskrankenkassen als sachgerecht, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Praxen und damit die vertragszahnärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten.
Stellungnahme