Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverband e.V. vom 22.04.2020 zur Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Die Betriebskrankenkassen befürworten die Weiterentwicklung und Ergänzung gesetzlicher Maßnahmen, die zu einer Eindämmung und einer besseren Bewerkstelligung im Umgang mit der COVID‐19‐Pandemie beitragen. Beachtet werden muss jedoch grundsätzlich,dass die überwiegend gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nicht einseitig über die Versichertengemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden sollten. Dies ist daher abzulehnen. Auch eine Beteiligung an den Kosten durchdie Private Krankenversicherung (PKV), die in den bisherigen Maßnahmen zur Stützung des Gesundheitswesens nur sehr bedingt vorgesehen ist, sollte in der vorliegenden Formulierungshilfe verankert bzw. ausgeweitet werden.

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