Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverband e.V. vom 25.02.2020 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG)

Die Betriebskrankenkassen begrüßen das Ziel des vorliegenden Referentenentwurfs, ihren Versicherten einen datenschutzrechtlich gebotenen Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) zu ermöglichen. Da die ePA eine freiwillige Anwendung der Versicherten ist, ist auch ein modulares Vorgehen in der Weiterentwicklung der ePA sachgerecht. Dies ermöglicht Versicherten, wie Krankenkassen, erste Erfahrungen mit der ePA zu machen. Aufgrund der Freiwilligkeit der Nutzung der ePA, ist auch ein später erfolgendes feingranulares Zugriffmanagement grundsätzlich als datenschutzrechtlich sachgerecht zu bezeichnen.

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