Das BKK System begrüßt die Anpassung der vermögensrechtlichen Vorschriften des SGB IV, die für alle Zweige der Sozialversicherung gelten. Zum Arbeitsentwurf ergeben sich aus unserer Sichtaber einige Änderungsvorschläge.
Stellungnahme
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Das BKK System begrüßt die Anpassung der vermögensrechtlichen Vorschriften des SGB IV, die für alle Zweige der Sozialversicherung gelten. Zum Arbeitsentwurf ergeben sich aus unserer Sichtaber einige Änderungsvorschläge.