Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.V. vom 08.06.2020 zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2

Der BKK Dachverband befürwortet es grundsätzlich, dass Krankenhäuser, die aufgrund der notwendigen Freihaltung von Behandlungskapazitäten für die Versorgung von COVID-19 Erkrankten Erlösausfälle erleiden, hierfür einen angemessenen Ausgleich erhalten. Die mit § 21 Abs. 3 KHG im Rahmen des COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz bestimmte tagesbezogene Pauschale in Höhe von 560 Euro ist jedoch nur bedingt geeignet, einen am Erlösausfall orientierten und damit angemessenen Ausgleich zu leisten.

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