Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.V. vom 10. Oktober 2019 zum Gesetzentwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK‐Reformgesetz BT‐Drs. 19/13397

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK‐Reformgesetz)sieht sowohl eine Neuordnung der Krankenhausabrechnungsprüfung als auch weitreichende Änderungen in den Strukturen der Medizinischen Dienste vor. Die vor allem in letzter Zeit stark in die politische Öffentlichkeit geratenen strittigen Kodier‐ und Abrechnungsfragen sollen künftig vermieden, die Medizinischen Dienste vor allem unabhängiger, transparenter und patientenorientierter agieren. Auch wenn die Betriebskrankenkassen die Zielsetzungen des Gesetzentwurfes teilen, sehen sie bei den zur Zielerreichung gewählten Instrumenten (teilweise sogar erheblichen) Nachbesserungsbedarf. Grundsätzlich abzulehnen sind sowohl die Vorgabe einer Prüfquote bei der Krankenhausabrechnungsprüfung als auch Regelungen, die die Gestaltungsautonomie der sozialen Selbstverwaltung weiter einschränken.

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