Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.V. vom 10.10.2019 zum Änderungsantrag 12 „Ausübung des Kassenwahlrechts“ der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen

Die Betriebskrankenkassen stehen für Wettbewerb und unterstützen grundsätzlich die geplanten Änderungen zur Ausübung des Kassenwahlrechts, die eine Verbesserung im Sinne der Versicherten darstellen. Bevor der Gesetzgeber überlegt, den Wechsel einer Krankenkasse zu vereinfachen, muss er unter den Krankenkassen allerdings zwingend für gleiche Wettbewerbschancen sorgen. Denn die Änderungen zur Ausübung des Kassenwahlrechtswürden zu einem Zeitpunkt in Kraft treten, zu dem die Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi‐RSA) noch nicht greift und somit der Wettbewerb noch deutlich verzerrt ist. Das geplante Inkrafttreten der Änderungen sollte somit auf 2022 bzw. den Zeitpunkt, an dem die Reform des Morbi‐RSA tatsächlich Wirkung zeigt, verschoben werden.

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