Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.V. vom 12.11.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Betriebskrankenkassen können die Intention des Gesetzgebers, eine vollständige Verbeitragung von Betriebsrenten zu vermeiden und damit die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge zu stärken, nachvollziehen. Eine Finanzierung von krankenversicherungsfremden Maßnahmen über die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch abzulehnen. Eine Gegenfinanzierung aus Steuermitteln hat daher zwingend zu erfolgen. In Bezug auf die Einführung eines Freibetrages für Betriebsrenten weisen die Betriebskrankenkassen darauf hin, dass noch einige ergänzende Regelungen zur Umsetzbarkeit getroffen werden müssen.

PDF herunterladen