Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.V. vom 17.10.2019 zum Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)

Die Betriebskrankenkassen begrüßen die Initiative des Gesetzgebers zur Erhöhung der Impfquote der Masernschutzimpfung ausdrücklich. Der vorliegende Gesetzentwurf wirft allerdings Fragen auf, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll. Zudem scheinen in den Gesetzentwurf auch Regelungen übernommen zu werden, die bislang für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vorgesehen waren. Die vorgesehene Möglichkeit, Verordnungen nach der Erstabgabe zusätzlich bis zu drei Mal zu beliefern, kann für die betroffenen Patienten eine Erleichterung sein. Bei der konkreten Ausgestaltung besteht allerdings Nachbesserungsbedarf. Dies gilt auch für die Regelung, nach der Apotheker im Rahmen von Modellprojekten Schutzimpfungen durchführen sollen.

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