Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.V. vom 18. April 2019 zum Referentenentwurf eines Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung (Faire-Kassenwahl-Gesetz – GKV-FKG)

Die Betriebskrankenkassen begrüßen es ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf die bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankerte Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) umgesetzt wird.

Die Betriebskrankenkassen begrüßen das mit dem Referentenentwurf adressierte Ziel einer stärkeren wettbewerblichen Ausrichtung der gesetzlichen Krankversicherung. Notwendige Bedingung eines fairen Wettbewerbs um die beste Versorgung ist dabei ein einheitliches Aufsichtshandeln zur Auslegung für alle Krankenkassen gleichlautend bestehender rechtlicher Rahmenbedingungen. Gerade angesichts enger wettbewerblicher Spielräume führt ein nicht einheitliches Aufsichtshandeln zu enormen  Wettbewerbsverzerrungen. Dies gerade auch vor dem Hintergrund, dass auch die geöffneten, unter Bundesaufsicht stehenden Betriebskrankenkassen Versorgung gestalten, die ihren Versicherten in den Regionen und konkret vor Ort zu Gute kommt. Beleg hierfür sind nicht zuletzt mehrere tausend Versorgungsverträge, die das BVA inzwischen zur Prüfung vorgelegt bekommen hat. Das Bewerten innovativer Versorgungsansätze mit unterschiedlichem Maß benachteiligt folglich die Versicherten und die Kassen im Wettbewerb um die beste Versorgung.
Die Betriebskrankenkassen begrüßen es ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf die bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankerte Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) umgesetzt wird. Die Betriebskrankenkassen hatten in den letzten Jahren wiederholt hervorgehoben, zu welchen Verwerfungen im Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen die derzeitige Ausgestaltung des Morbi-RSA führt und daher auf eine schnelle Reform im Sinne der Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen und einer geringeren Manipulationsanfälligkeit gedrängt. Vor diesem Hintergrund sehen die Betriebskrankenkassen das nun vorliegende Reformpaket als ein gelungenes Gesamtpaket an, das durchaus geeignet ist, die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zu verringern, Risikoselektion zu vermeiden und die Zielgenauigkeit der RSA-Zuweisungen zu verbessern.

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