Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.V. vom 4. Juni 2019 zum Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz

Die vorgesehene Organisationsreform der Medizinischen Dienste (MD) stellt einen weiteren Eingriff in die Gestaltungsautonomie der sozialen Selbstverwaltung dar und wird daher durch die Betriebskrankenkassen abgelehnt. Das Ziel, die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste zu stärken, kann durch die gewählten Maßnahmen nicht erreicht werden. Durch die Verlagerung der Richtlinienkompetenz auf den neu einzurichtenden MD Bund und die Neustrukturierung der Verwaltungsräte in den Medizinischen Diensten werden zukünftig diejenigen, deren Leistungen begutachtet werden sollen, selbst die der Begutachtung zu Grunde liegenden Kriterien festlegen. Von einer Unabhängigkeit der Prüfungen kann also nicht im Ansatz die Rede sein. Die Einbeziehung der Leistungserbringer in die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste kann im Gegenteil gerade dazu führen, dass wirtschaftliche Interessen der Leistungserbringer Eingang in die Richtlinien zur Begutachtung durch die Medizinischen Dienste finden. Eine beratende Rolle der Leistungserbringer in den bereits rfolgreich etablierten und arbeitenden Beiräten der Medizinischen Dienste ist hingegen zu befürworten.

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