Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.V. vom 7. April 2020 zum Referentenentwurf einer SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Die Verordnung des BMG zu den Abweichungen von den Vorschriften des SGB V und weiteren arzneimittelrechtlichen Regelungen zielt darauf ab, die Arzneimittelversorgung während der Corona-Pandemie aufrecht zu erhalten und gleichzeitig das Infektionsrisiko zu minimieren, indem die Zahl der Apotheken- und Arztkontakte durch die Versicherten reduziert werden. Beide Ziele unterstützen die Betriebskrankenkassen. Aus Sicht des BKK Dachverbands gehen jedoch die vorgesehenen Regelungen weit über das Regelungsziel hinaus und bedienen Forderungen, deren Erfüllung nicht mit der Corona-Pandemie in Einklang zu bringen sind. Vor allem sind nahezu alle Regelungen in der vorgesehenen Tiefe nicht erforderlich, da im Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V für die Apotheken bereits zeitlich befristete Abweichungen in Einzelfällen von den üblichen Abgaberegeln für Arzneimittel vereinbart wurden.

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