Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz – PsychThAusbRefG)

Eine Novellierung und Neuausrichtung der Psychotherapeutenausbildung ist im Sinne einer verbesserten Patientenversorgung zu unterstützen. Impulse für die Diskussion um die Weiterentwicklung der Verfahrensprüfung, des Berufsbildes allgemein und der Ausbildung geben die Betriebskrankenkassen im Folgenden: Das gesetzgeberische Ziel, dass psychotherapeutische Verfahren, die Gegenstand der Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten sind, auch rasch Eingang in die vertragsärztliche Versorgung finden, können wir nachvollziehen. Um aufwändige Prozesse der Evidenzprüfung – die im Falle psychotherapeutischer Verfahren, einmal mit dem Ziel der wissenschaftlichen Anerkennung durch den Wissenschaftlichen Beirat und sich daran anschließend ein zweites Mal mit dem Ziel der sozialrechtlichen Anerkennung durch den G‐BA durchgeführt werden – zu verschlanken, ist es jedoch nicht erforderlich, in Gänze auf die Verfahrensprüfung durch den G‐BA zu verzichten.

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