Stellungnahme

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz – PflBG)

Der BKK Dachverband befürwortet die bereits im Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP genannte zusätzliche Prämienauszahlung als Anerkennung für die andauernden und außerordentlichen Belastungen beim Pflegepersonal in den Krankenhäusern sowie in der Langzeitpflege. Hinsichtlich der geplanten Umsetzung der Bonuszahlungen haben wir folgende Anmerkungen bzw. Vorschläge zur Verbesserung und damit Beschleunigung des Prozesses. Ziel muss sein, dass die Boni auch tatsächlich und spürbar bei den Berechtigten ankommen.  

Die Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind insgesamt zu begrüßen. Hierbei werden gesetzlich klar vorgegebene Kriterien zum anspruchsberechtigten Personenkreis vorgegeben. Gleichzeitig wird die bereits bewährte Auszahlungssystematik beibehalten, die bereits in der Auszahlungsphase für das Pandemie-Jahr 2020 reibungslos verlief. 
Anders verhielt es sich hingegen beim Auszahlungsprozedere in der Langzeitpflege. Daher kritisieren wir, dass die Kostenerstattungssystematik über die Pflegekassen wieder analog erfolgen soll. Das nun wieder vorgesehene Kostenerstattungsprocedere ist hochgradig komplex, intransparent und ressourcenbindend für Pflegekassen, Krankenkassen sowie für die anspruchsberichtigten pflegerelevanten Betriebe. Der BKK Dachverband plädiert daher dafür, ein weniger komplexes Verfahren zur finanziellen Anerkennung der Leistungen in der Langzeit- bzw. Altenpflege auf den Weg zu bringen: Die Bonusauszahlung erfolgt über eine befristete Freistellung von der Lohnsteuer und ist damit explizit nicht als Erstattungs- bzw. Auszahlungsmodell, sondern in Form einer Steuerentlastung umzusetzen. Die befristete Freistellung beläuft sich dann in Höhe der zu erreichenden Bonussumme.  
Sollte dennoch an der systemischen Umsetzung der Pflegeboni im Rahmen des § 150a SGB XI festgehalten werden, plädiert der BKK Dachverband dafür, auf weitere Aufstockungen des Corona-Bonus als Personalaufwendungen in den prospektiven Pflegesatz- bzw. Pflegevergütungsvereinbarungen sowie durch die Länder und Pflegeeinrichtungen zu verzichten. Finanzielle Belastungen der Pflegebedürftigen und erheblicher Aufwand in den Erstattungsverfahren können so konkret ausgeschlossen werden. Zudem sind die tatsächlichen Ausgaben der Pflegekassen im Zusammenhang mit dem Corona-Pflegebonus vollständig durch den Bund zu refinanzieren, anstatt einen festen Betrag in den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zu erstatten. So können Mehrbelastungen der Pflegekassen vermieden werden. Zudem sollte eine angemessene Fristsetzung inkl. eine Verlängerung erfolgen. Des Weiteren fehlt eine konkrete gesetzliche Regelung, welche Konsequenzen bei Verletzung der Mitteilungspflicht folgen. Nach Ansicht des BKK Dachverbandes ist eine Regelung vorzusehen, dass in einem solchen Fall der gesamte Vorauszahlungsbetrag zurückzuerstatten werden muss. 
Eine Evaluierung zur Überprüfung tatsächlich ausgezahlter Prämien im Krankenhaus- und Langzeitpflegebereich ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings gestaltete sich bereits im Rahmen der erstmaligen Bonuszahlungen im Jahr 2020/21 die Überprüfung über die zuständigen Pflegekassen als höchstkomplex und aufwendig angesichts erheblicher nachgelagerter Korrektur- und damit Rückerstattungsbedarfe. 

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