Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.V. vom 03. September 2020 zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken soll die seit langem geführte Diskussion über die Zukunft des ausländischen Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2016 beendet werden. Insofern stellt der Entwurf primär ein Austarieren verschiedener Interessenlagen dar. Dem Wunsch der Apothekerschaft, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln komplett zu untersagen, kommt der Entwurf zu Recht nicht nach. Stattdessen wird die vom EuGH monierte Vorgabe der Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) aus dem Arzneimittelgesetz (AMG) in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) verlagert. Der Gesetzgeber scheint sich davon größere, europarechtlich weniger angreifbare, Gestaltungsspielräume zu erwarten.

  

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