Pressemitteilung

Statement Franz Knieps, Vorstand BKK Dachverband, zum Schreiben der Bundesländer gegen eine Öffnung der bislang regional begrenzten Krankenkassen

28.06.2019 – Das Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) soll sicherstellen, dass künftig für alle Kassen gleiche Regeln gelten und endlich aufhört, dass bei wettbewerbsrelevanten Themen der Krankenkassen von Bundes- und Landesaufsichten mit zweierlei Maß entschieden wird. Dies soll über die bundesweite Öffnung der bisher regionalen Kassen erfolgen. Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesländer in diesem Zusammenhang argumentieren, eine Kassenöffnung und die damit verbundene Verlagerung der Aufsicht auf den Bund wirke sich negativ auf die regionale Versorgung aus.

„Das Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) soll sicherstellen, dass künftig für alle Kassen gleiche Regeln gelten und endlich aufhört, dass bei wettbewerbsrelevanten Themen der Krankenkassen von Bundes- und Landesaufsichten mit zweierlei Maß entschieden wird. Dies soll über die bundesweite Öffnung der bisher regionalen Kassen erfolgen. Es ist völlig unverständlich, dass die Bundesländer in diesem Zusammenhang argumentieren, eine Kassenöffnung und die damit verbundene Verlagerung der Aufsicht auf den Bund wirke sich negativ auf die regionale Versorgung aus. Das ist nicht der Fall. Vielmehr sichern die schon heute bundesweit tätigen Krankenkassen für mehr als die Hälfte aller gesetzlich Versicherten eine regional angepasste Versorgung – etwa durch Kollektiv- und Selektivverträge, die auf die spezielle Versorgungssituation vor Ort einzahlen. Dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder dies in ihrem Schreiben nicht anerkennen, ist sehr bedenklich. Einzig positiv ist dem Schreiben zu entnehmen, dass unterschiedliches Aufsichtshandeln nicht länger negiert, sondern Bereitschaft signalisiert wird, hier zu einer Harmonisierung zu kommen. “

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