Elektronisches Rezept

Das E-Rezept kommt!

Ab dem 1. Juli 2021 können sich GKV-Versicherte elektronische Rezepte von ihren Ärzten ausstellen lassen. In der Fokusregion Berlin und Brandenburg finden die ersten eRezepte ihren Weg in die Apotheke. Ab Oktober können alle Arztpraxen das E-Rezept freiwillig verwenden. Der flächendeckende Einsatz startet Anfang 2022.

Apothekerin mit Kundin

Bereits vor 15 Jahren sollte ein elektronisches Rezept für Patienten verfügbar sein - nun geht das E-Rezept tatsächlich an den Start. Allerdings vorerst nur schrittweise. Zunächst startet am 1. Juli 2021 eine Testphase. In dieser können Versicherte die für die Nutzung erforderliche Smartphone-App zwar deutschlandweit aus den bekannten App-Stores herunterladen. Die Anwendung funktionert allerdings nur in den Bundesländern Berlin und Brandenburg.

Testphase in Berlin und Brandenburg

Während der Testphase können teilnehmende Apotheken und Arztpraxen in Berlin und Brandenburg die neuen Verordnungs- und Einlöseprozesse bereits anwenden. Der Berliner Apotheker-Verein (BAV), der Apothekerverband Brandenburg e.V. (AVB), der Deutsche Apothekerverband (DAV), und die mit der Konzeption der Telematikinfrastruktur (TI) vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) beauftragte Gesellschaft, die gematik, werden eine Gruppe von bis zu 120 Apotheker:innen und bis zu 50 (Zahn-)Ärzt:innen aus Praxen und Kliniken intensiv begleiten. Ziel ist es, das E-Rezept in der Versorgungspraxis von der Ausstellung bis zur Einlösung zu testen.

Testphase soll bundesweite Einführung vorbereiten

Darauf folgt eine wissenschaftliche Evaluation. Die Testphase soll praktische Erkenntnisse beim Zusammenspiel aller Komponenten liefern. Sowohl aus technischer Sicht, als auch was die Prozessabläufe in Apotheken und Praxen betrifft. Auf dieser Basis will die gematik die breite, bundesweite Einführung bestmöglich vorbereiten. Der Probelauf im Feldversuch soll die Optimierung der Softwarelösungen ermöglichen, die dann im 4. Quartal in allen (Zahn-)Arztpraxen, und Apotheken für das elektronische Rezept startklar gemacht werden. Krankenhäuser werden die Entlassrezepte, die eine Arzneimittelversorgung direkt nach einem Krankenhausaufenthalt ermöglichen, künftig ebenfalls elektronisch ausstellen.

Arzneimittelrezepte gibt es ab dem 1. Januar 2022 elektronisch

Ab dem 1. Januar 2022 wird das E-Rezept dann Pflicht für alle Ärzte mit Kassenzulassung für apothekenpflichtige Arzneimittel. Andere Leistungserbringer wie beispielsweise Sanitätshäuser nutzen das elektronische Rezept erst zu einem späteren Zeitpunkt. Papierrezepte haben noch nicht ausgedient: Es gibt sie weiterhin für Verbandmittel und Bandagen, ebenso für Arzneimittel, die speziellen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Dazu gehören unter anderem starke Schmerzmittel, die zu den Betäubungsmitteln zählen.

Auch PKV schafft Vorraussetzungen für E-Rezept

Die Privaten Krankenversicherungen planen, ebenfalls zum 1. Januar 2022 für ihre Versicherten die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Aus diesem Grund erwarten nicht wenige, dass das E-Rezept die erste Fachanwendung der Telematikinfrastruktur (TI) sein könnte, die eine flächendeckende Nutzung in der Bevölkerung erfährt. In seinem Windschatten könnten dann auch andere versichertenzentrierte TI-Anwendungen einen Nachfrageschub erfahren, insbesondere der elektronische Medikationsplan, die elektronische Patientenakte und das Notfalldatenset. Gemeinsam haben diese Anwendungen das Potenzial, sowohl die Versorgungsqualität wie die Patientensouveränität zu verbessern.  Eine integrative Anwendungsmöglichkeit wäre hier der bevorzugende Weg.

Das benötigen Versicherte für die Nutzung des E-Rezepts

Um das E-Rezept im vollen Funktionsumfang zu nutzen, benötigen Versicherte ein mit Nahfeldkommunikation ausgestattetes Smartphone. Auf ihnen müssen mindestens die Betriebssysteme  iOS 14 oder Android 6 installiert sein.

Versicherte können die E-Rezept-App ab Juli 2021 kostenlos im Google Play- beziehungsweise App-Store und der Huawei AppGallery herunterladen.

Die App bietet den angemeldeten Nutzerinnen und Nutzern von Beginn an folgende Funktionen: Gesetzlich Versicherte können in der App E-Rezepte von Ärzten empfangen und Informationen wie Hinweise zur Einnahme und Dosierung einsehen. Um elektronische Rezepte einzulösen, können Versicherte entweder den Rezeptcode in der App öffnen und in der Apotheke vorzeigen oder das Rezept bereits vorab an eine Apotheke übermitteln.

 

Zur Anmeldung in der App ist eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) notwendig, die Nahfeldkommunikation (NFC) unterstützt (erkennbar an der sechsstelligen Zugangsnummer unter den Deutschland-Farben). Eine entsprechende eGK können Versicherte bei ihrer Krankenkasse bestellen.

Zusätzlich benötigen Versicherte die zu ihrer eGK gehörige PIN. Die PIN können Versicherte bei ihrer Krankenkasse bestellen.

 

Die App funktioniert auch ohne Anmeldung mit der Gesundheitskarte. Versicherte können dann Rezeptcodes vom Ausdruck abscannen, digital speichern und in einer Apotheke mittels Smartphone vorzeigen.

 

Kontakt

Jacob Aleyt
Referent Digitalisierung / E-Health

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