Innovationsfonds

Fördertopf für innovative und neue Versorgungsformen

Projekte mit Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der Versorgung

Der Innovationsfonds fördert innovative und neue Versorgungsformen. Dabei fokussiert sich der Fonds über die Regelversorgung hinaus auf sektorenübergreifende Projekte. Im Blick sind Versorgungsformen, die das Potenzial haben, die Versorgung nachhaltig zu verbessern.

Patientin bekommt eine Infusion

Die Hintergründe

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) hat der Gesetzgeber 2015 die gesetzlichen Grundlagen für den Innovationsfonds festgelegt. Der Fonds dient als Förderinstrument für innovative und neue Versorgungsformen, die über die Regelversorgung hinausgehen und sich auf die sektorenübergreifende Versorgung fokussieren. Darüber hinaus werden mit diesem Instrument auch Versorgungsforschungsprojekte gefördert, deren Erkenntnisgewinn insgesamt zur Verbesserung der Versorgung beitragen kann.

Bereits während der ersten Förderperiode von 2016 bis 2019 zeichnete sich der Erfolg des Programms mit über 300 Projekten in der Förderung ab. Die Zwischenevaluation der Prognos AG attestierte dem Innovationsfonds effektive Strukturen und das Potential die Versorgung nachhaltig zu verbessern. Aus diesem Grund wurde der Innovationsfond durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) über 2019 hinaus bis 2024 verlängert.

Die Rahmenbedingungen

Die Förderbereiche

  • Die Förderung erfolgt in den Bereichen Neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Von den ab 2020 jährlich zur Verfügung stehenden 200 Millionen Euro sollen 160 Mio. Euro für den Bereich "Neue Versorgungsformen" verwendet werden. Der Förderbereich "Versorgungsforschung" wird mit 40 Mio. Euro gefördert. Hiervon sind 5 Mio Euro für die Entwicklung und Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien eingeplant.
    Bis 2019 betrug die jährliche Fördersumme 300 Millionen Euro wobei der Bereich Neue Versorgungsformen mit 225 Mio. Euro die Versorgungsforschung mit 75 Mio. Euro gefördert wurden. Der Bereich Versorgungsforschung enthielt ursprünglich neben den eigentlichen Forschungsprojekten noch den Förderbereich Evaluation von Selektivverträgen. Dieser Bereich ist aufgrund der geringen Antragsmenge im DVG weggefallen. Dafür ist nun seit 2020 der Bereich der medizinischen Leitlinien neuer Bestandteil der Förderung.

Die Förderbekanntmachungen enthalten sowohl themenspezifische und auch themenoffene Ausschreibungen. Die Förderung von Projekten im themenoffenen Bereich ist seit dem 01.01.2020 auf maximal 20 % der Fördersumme begrenzt.

Neu an den Förderrichtlinien ist, dass nicht abgerufene Mittel eines Jahres in die Folgejahre übertragen werden.

Das Förderverfahren

Die Beantragung von Fördermitteln im Bereich Neue Versorgungsformen erfolgt seit 2020 in einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt soll eine Projektskizze eingereicht werden. Die Skizzen mit den erfolgversprechendsten Ansätzen werden aufgefordert einen Vollantrag zu stellen. Für das Erarbeiten des Vollantrags ist in der 6-monatigen Konzeptionsphase auch eine Förderung vorgesehen.

Antragsteller können auf der Homepage des Innovationsfonds die aktuellen Förderbekanntmachungen sowie weitere Hilfestellungen im Servicebereich einsehen. Anträge sind bis zu den, in den Förderbekanntmachungen genannten Fristen, einzureichen. Nach der Begutachtung durch einen Expertenpool sowie den Innovationsausschuss erhalten die Antragsteller eine Benachrichtigung, ob ihr Projekt zur Förderung ausgewählt wurde.

Während der gesamten Projektlaufzeit werden die Antragsteller durch den Projektträger DLR begleitet.

Die Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung und aus dem Gesundheitsfonds. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet die Fördermittel.

Die Organisation

Der Innovationsausschuss ist das beim G-BA angesiedelte Beschlussgremium. Dem Innovationsausschuss ist ein Arbeitsausschuss untergeordnet, der die Förderbeschlüsse vorbereitet. Die Geschäftsstelle des Innovationsfonds organisiert und unterstützt den Gesamtprozess sowie die Projektbetreuung, mit Unterstützung des Projektträgers DLR.

Die wissenschaftliche und versorgungspraktische Expertise wird durch Begutachtungen des neu gegründeten Expertenpools sichergestellt.

Der Innovationsfonds: Stand der Dinge

Die Projekte

In der ersten Förderperiode wurden über 300 Projekte gefördert. Alle geförderten Projekte sind auf der Homepage des G-BA mit einer Kurzbeschreibung veröffentlicht.

Projekte der Neuen Versorgungsformen

Projekte der Versorgungsforschung

Tabelle
Tabelle

Projekte mit Beteiligung des BKK DV – Neue Versorgungsformen:

BGM-​innovativ zielt darauf ab, bei gefährdeten und erkrankten Beschäftigten mit Einschränkungen im Bewegungsapparat die Krankheit bzw. ihre Chronifizierung zu vermeiden. Betroffene Mitarbeiter werden dafür je nach Ausprägung der Beschwerden in eines von drei Modulen eingeteilt und erhalten – unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzsituation – eine speziell auf sie abgestimmte Versorgung. Dies kann zum Beispiel ein gezieltes, mehrwöchiges Training oder eine arbeitsplatzbezogene Rehabilitation sein. Nach einer Beobachtungszeit von jeweils 6 Monaten wird geschaut, ob diese Maßnahmen den gewünschten Effekt wie Schmerzminderung und geringere Fehlzeiten haben. Das Projekt wird für vier Jahre mit insgesamt ca. 3,74 Millionen Euro gefördert.

Das Projekt OSCAR will die sozialmedizinische Beratung onkologischer Patientinnen und Patienten verbessern, um ihre Lebensqualität zu erhöhen und ihre Selbstbestimmung bei der Behandlung in den Mittelpunkt zu rücken. Das soll möglichst schon ab der Diagnosestellung erfolgen und nicht erst, nachdem alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Schon zu Anfang der Therapie befragt OSCAR Patientinnen und Patienten. Die Befragten teilen ihre Bedürfnisse und Wünsche mit. Dadurch können ihr Alltag und einzelne Lebensbereiche so gestaltet werden, dass diese ihnen die bestmögliche Lebensqualität ermöglichen. „Social Care Nurses“ spielen dabei eine wichtige Rolle. Diese Patientenbegleitungen haben sich durch eine zusätzliche Ausbildung für den sozialmedizinischen Dienst qualifiziert. Sie werden aus dem Sozial-​ und Pflegedienst rekrutiert und unterstützen die Patientinnen und Patienten in stationären onkologischen Einrichtungen für ein Jahr während ihres Krankenhausaufenthaltes und auch bei sich anschließender ambulanter Versorgung.

Nach diesem Jahr wird bewertet, wie sich die Arzt-​Patienten-Kommunikation entwickelt hat und ob sich die Betroffenen imstande fühlen, im Alltag angemessene Entscheidungen zu ihrer Erkrankung zu treffen. Das Projekt wird für 39 Monate mit insgesamt ca. 1,4 Millionen Euro gefördert.

Durch ein erweitertes Entlassmanagement erhält der Patient nach dem Krankenhausaufenthalt schneller passgenau aufeinander abgestimmte und koordinierte medizinische Maßnahmen. Eigens hierfür qualifizierte Mitarbeiter in den Krankenhäusern und Krankenkassen leiten dies in die Wege, ein neuer IT-​unterstützter Informationsfluss hilft ihnen dabei. Ob und wie erfolgreich dieses Entlassmanagement ist, wird wissenschaftlich überprüft. Hierfür wird untersucht, ob und inwiefern durch das erweiterte Entlassmanagement Versorgungslücken nach der Entlassung geschlossen wurden. Außerdem wird analysiert, ob das Entlassmanagement wie geplant umgesetzt werden konnte bzw. wo es verbessert werden sollte. Das Projekt wird für drei Jahre mit insgesamt ca. 3,5 Millionen Euro gefördert.

Das Projekt PROMoting Quality wird das patientenzentrierte Befragungsinstrument der „Patient Reported Outcome Measures“ (PROMs) einsetzen, um den Behandlungsverlauf beim Einsatz von Hüft- oder Kniegelenkprothesen auch aus der Patientenperspektive zu bewerten. Über eine intuitiv nutzbare Onlinelösung werden die Betroffenen vor ihrer Operation und nach der Entlassung kontinuierlich zu ihrem Gesundheitszustand befragt. So erhält zum einen der behandelnde Facharzt regelmäßig Feedback – dadurch kann er bei Bedarf frühzeitig eingreifen und den Behandlungserfolg gezielt verbessern. Zum anderen hat auch der Patient die Möglichkeit auf seine (Nach-)Behandlung einzuwirken. Die Evaluation soll zeigen, ob die mit Hilfe von PROMs nachversorgten Patienten am Ende der Studie besser versorgt und zufriedener sind als die Patienten der Kontrollgruppe. Die Analysen überprüfen auch, ob die Intervention wirtschaftlicher ist und schätzen die Auswirkungen einer bundesweiten Anwendung der neuen Versorgungsform ab. Durch die Verknüpfung der Ergebnisse aus den PROM-​Befragungen mit den Routinedaten der Krankenkassen können die Vorteile verschiedener Behandlungsmethoden für die Patienten bewertet werden. Das Projekt wird für vier Jahre mit insgesamt ca. 3,5 Millionen Euro gefördert.

Das Ziel des Projekts besteht darin, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der teilnehmenden Unternehmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements für das Problem internetbezogener Störungen zu sensibilisieren und ihnen bei Bedarf ein niederschwelliges Versorgungsangebot zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen eines gestuften Versorgungsmodells werden Präventions-​ und Behandlungselemente bedarfsgerecht miteinander kombiniert. Die Therapieansätze reichen vom Tracking des eigenen Onlineverhaltens bis zum Angebot einer Online-​Psychotherapie. Die Wirksamkeit dieses Stepped-​Care-Ansatzes wird zum Studieneinschluss sowie sechs Monate nach der Studienteilnahme anhand von Befragungen ermittelt. Weitere relevante Endpunkte sind die Lebenszufriedenheit, Anzahl der Tage in Arbeitsunfähigkeit sowie krankheitsbedingte Gesundheitsausgaben. Das Projekt wird für dreieinhalb Jahre mit rund 3,5 Millionen Euro gefördert.

Projekte mit Beteiligung des BKK DV – Versorgungsforschung:

Das Projekt EMSE entwickelt ein Werkzeug, das Patienten mit einem erhöhten Versorgungsbedarf nach einem Krankenhausaufenthalt frühzeitig erkennt. Das hilft die bestehende Versorgungslücke zwischen Krankenhausaufenthalt und Nachsorge zu füllen. Dieses Prognosemodell berücksichtigt alle nötigen Informationen zu dem Patienten und seiner Krankheitsgeschichte. Dafür werden Daten, die zwischen Krankenhäusern, Kranken-​ oder Rentenkassen, niedergelassenen Ärzten und Versorgungseinrichtungen ausgetauscht werden, zusammengefügt. Sie fließen in eine Software ein, die alle am Entlassmanagement beteiligten Einrichtungen unterstützt. Die Informationen sollen möglichst allen Beteiligten zur Verfügung stehen. Das Projekt wird für 18 Monate mit insgesamt ca. 748.000 Euro gefördert.

Die Projektlaufzeit von EMSE ist Ende März 2019 ausgelaufen. Das Prognosemodell wird in dem Nachfolgeprojekt USER der neuen Versorgungsformen in ausgewählten Kliniken eingesetzt.

Die Behandlung eines Patienten in der für ihn optimalen Fachabteilung eines Krankenhauses ist eine wichtige Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Versorgung. Um die Versorgungsstrukturen aus planerischer Sicht in diesem Sinn optimal zu gestalten, bedarf es eindeutiger Qualitätskriterien. Sie helfen, die Krankenhausplanung zu optimieren und Patientenströme sinnvoll zu lenken. Das Projekt entwickelt dazu einen neuen Algorithmus, der hierzu einen Beitrag leisten kann.

Der Algorithmus wird in Abstimmung mit Medizinern, Fachgesellschaften und Krankenhausvertretern entwickelt. Auf der Grundlage definierter Patienteneigenschaften – beispielsweise Haupt-​ und Nebendiagnose, Art der Operationen bzw. Prozedur – identifiziert er die jeweils optimale Fachabteilung. Er berücksichtigt die Ausrichtung der Abteilungen, ihre apparative Ausstattung und die Qualifikation der auf ihr tätigen Ärzte und des weiteren Personals. Der Algorithmus soll insbesondere Fehlversorgungen aufdecken, z.B. eine unzureichende apparative Ausstattung  der Fachabteilung.

Die Studie analysiert aktuelle Daten von über acht Millionen Versicherten und die öffentlich verfügbaren Informationen aus den Qualitätsberichten der Krankenhäuser. Sie berücksichtigt Erkrankungen, die stationär behandelt werden müssen. Im besonderen Fokus des Projekts stehen dabei die ischämischen Herzkrankheiten sowie Schlaganfälle. In einem ersten Schritt identifiziert der Algorithmus auf Grundlage der vorhandenen Daten die für Patienten optimale Fachabteilungen. Danach wird das Ergebnis mit der tatsächlich erfolgten Zuordnung verglichen. Anhand eines Abgleichs von Soll- und Ist-​Qualität lässt sich hierdurch die Qualität der Versorgung messen. Schließlich wird geprüft, wie sich eine nicht optimale Zuordnung von Patienten zu Fachabteilung auf die Ergebnisqualität im Krankenhaus auswirkt. Das Projekt wird für zweieinhalb Jahre mit insgesamt ca. 660.000 Euro gefördert.

Die Multiple Sklerose (MS) ist eine häufige Erkrankung des zentralen Nervensystems und betrifft in Deutschland über 250.000 Menschen. Die Krankheit zeigt einen fortschreitenden, oft zunehmend schweren Verlauf. MS lässt sich bislang nicht heilen, aber gut behandeln. Für die Behandlung der MS sind in den letzten zehn Jahren zahlreiche Medikamente neu zugelassen worden, weitere Medikamente werden in den nächsten Jahren folgen. Bis auf Ergebnisse aus klinischen Studien liegen oft keine oder geringe Erfahrungen in der Anwendung neuer Therapien vor – insbesondere im Hinblick auf unerwünschte Wirkungen.

Das Projekt VerSI-​MS-PV untersucht, wie unerwünschte Wirkungen dieser neuen Behandlungsmöglichkeiten bei MS-​Patientinnen und -​Patienten besser erfasst werden können. Etabliert ist, wie bei anderen Krankheiten auch, ein Berichtssystem für sogenannte Spontanmeldungen über Nebenwirkungen durch die verschreibenden Ärzte und Ärztinnen. Aber eine systematische Pflicht zur Erfassung unerwünschter Wirkungen besteht nicht. Im Projekt werden deshalb verschiedene Datenquellen aus der ambulanten Versorgung von MS-​Patienten und MS-​Patientinnen in niedergelassenen Praxen und Behandlungszentren analysiert. Darunter fallen Registerdaten, in denen Krankheitsverlauf und Behandlungserfolge dokumentiert werden und die üblichen Abrechnungsdaten der Versicherten – in diesem Fall der BKK-​Versicherten. Die Analyse gibt unter anderem Auskunft darüber, wann und warum die Therapie gewechselt wurde und wie häufig unerwünschte Wirkungen auftreten. Neuerkrankungen und Krankenhausaufenthalte werden dabei auch berücksichtigt. Das Projekt wird für drei Jahre mit insgesamt ca. 1,5 Millionen Euro gefördert.

Mehr als 200.000 Menschen in Deutschland leiden an Multipler Sklerose (MS). Bei den meisten Betroffenen schreitet die Krankheit zunächst in Schüben, später dann chronisch fort. MS wird häufig von Depressionen, Ermüdbarkeit (Fatigue) und kognitiven Störungen begleitet und verursacht im Gesundheitswesen hohe Kosten. Die vielfältigen und unübersichtlichen Therapieoptionen stellen die Patienten häufig vor schwierige Entscheidungen.

Die Plattform POWER@MS stellt den verständlich aufbereiteten aktuellen Wissensstand– sogenannte evidenzbasierte Patienteninformationen (EBPI) – und komplexe Verhaltensmaßnahmen bereit. Diese Plattform soll Betroffenen helfen, mit ihrer Erkrankung besser und selbstbestimmter umzugehen. POWER@MS entwickelt ein krankheitsbegleitendes Programm, das über die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. zugänglich sein und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Zwei Programm-​Module sollen die MS-​Patienten durch den Krankheitsverlauf begleiten: POWER@MS1 unterstützt sie darin, eine mit dem behandelnden Arzt gemeinsam verantwortete Entscheidung zur Immuntherapie zu treffen. Außerdem vermittelt POWER@MS1 Aspekte der Krankheitsbewältigung und des gesundheitsfördernden Lebensstils. In POWER@MS2 lernen die Patienten durch EBPI, mit Krankheitsschüben selbstbestimmt umzugehen und trainieren dies gemeinsam mit anderen Betroffenen in moderierten Chats.

POWER@MS1 basiert auf einer bereits bestehenden Verhaltensintervention und wird ergänzt und aktualisiert. POWER@MS2 wird aus aktualisierten EBPI und einer interaktiven Gruppenschulung für den Onlinebetrieb entwickelt. Nach erfolgreich abgeschlossenen Testläufen wird in Studien mit 330 bzw. 170 Patienten überprüft, wie sich die Module auf die Krankheitsschübe bzw. auf die Wahl der Schubtherapie auswirken. Begleitend wird untersucht, wie das Programm die Kostenentwicklung beeinflusst. POWER@MS wird für 48 Monate mit insgesamt ca. 2,7 Millionen Euro gefördert.

Die deutsche Krankenhauslandschaft ist geprägt von einer Dezentralisierung des Leistungsangebots, geringer Spezialisierung und deutlichen Überkapazitäten. Dies führt zu Über-, Unter-​ und Fehlversorgung im stationären Sektor, was nicht zuletzt durch eine große Qualitätsvariation sichtbar wird. Zu lang wurde auf Seiten der Bundesländer auf eine einfache Fortschreibung der Krankenhausplanung beharrt und auf eine bundesweite Rahmenplanung verzichtet. Dies führte dazu, dass heute insbesondere in urbanen Regionen Mehrfachstrukturen vorgehalten werden, die weder medizinisch noch ökonomisch als zielführend erachtet werden können.

Andere europäische Länder mit ähnlichen Ausgangsbedingungen am Ende des 20. Jahrhunderts haben in den vergangenen Jahren damit begonnen, stationäre Strukturen stärker an der Qualität der Leistungserbringung auszurichten und entsprechend umzubauen.  

Das Projekt K:IDD zielt darauf ab, von diesen Entwicklungen zu lernen und Impulse zur Weiterentwicklung der deutschen Krankenhauslandschaft zu generieren. Innerhalb des Projekts wird analysiert, inwieweit das deutsche Gesundheitswesen insbesondere vom Nachbarland Dänemark lernen kann. Denn dort wird die Versorgung seit Anfang der 2000er Jahre in einem fortlaufenden Prozess neu strukturiert. So wurden u. a. Krankenhäuser neu gebaut, viele kleinere Häuser geschlossen und insgesamt die Zahl der Standorte mit Notaufnahmen halbiert. Übergeordnetes Projektziel ist es, zu prüfen, welche inhaltlichen und methodischen Voraussetzungen in Deutschland geschaffen werden müssen, um Teile der dänischen Reform in die deutsche Krankenhausversorgung zu integrieren und für eine verbesserte Patientenversorgung zu nutzen. Das Projekt ist in drei Arbeitspakete gegliedert: (1) Bestandsaufnahme der deutschen Krankenhauslandschaft und Vergleich mit dem „dänischen Modell“, (2) detaillierte Analyse der Reform in Dänemark und (3) Übertragbarkeit der dort gewonnenen Erkenntnisse auf Deutschland. Dafür werden innerhalb der Projektlaufzeit u. a. deutsche und dänische Abrechnungsdaten analysiert, Dokumentenanalysen vorgenommen und Workshops durchgeführt, in denen Experten die Reformen diskutieren und unterschiedliche Szenarien durchspielen, um die Bedingungen und Auswirkungen der Reform besser einschätzen zu können. Abschließend sollen elementare Umsetzungshinweise und Handlungsalternativen zur Verbesserung der Patientenversorgung in Deutschland den relevanten gesundheitspolitischen Akteuren aufgezeigt werden. Das Projekt wird für zwei Jahre mit insgesamt ca. 796.000 Euro gefördert.

Patienten sollen dort behandelt werden, wo sie die medizinisch sinnvollste Behandlung erfahren. Die jetzige Vergütungsstruktur steht dem jedoch entgegen. Dies betrifft auch „sektorengleiche“ Leistungen, die sowohl ambulant als auch stationär behandelt werden können. Die ambulante und stationäre Leistungserbringung werden aus unterschiedlichen Budgets vergütet, was die Sektorengrenzen zementiert und das Verständnis einer gemeinsamen Leistungserbringung verhindert. Ambulante Leistungen werden überwiegend nach Einzelleistungen vergütet, stationäre Behandlungen hingegen über Fallpauschalen. Dies beinhaltet finanzielle Anreize, wodurch ökonomische Überlegungen mit dem medizinischen Bedarf des Patienten konkurrieren können. Dieses Projekt untersucht, wie für die in verschiedenen Sektoren gleich erbrachten Leistungen ein einheitliches, übergreifendes Vergütungssystem ausgestaltet sein kann.

Hierfür wird zunächst auf Basis der Erfahrungen anderer OECD-​Länder mittels vergleichender Literaturrecherche identifiziert, welche Leistungsbereiche für eine sektorengleiche Behandlung und Vergütung geeignet sind. Anschließend wird der Status Quo der sektorengleichen Leistungserbringung erhoben und untersucht, wie vergleichbar die Patientengruppen in beiden Sektoren in der Praxis sind. Mittels einer Befragung bei Leistungserbringern und Krankenkassen wird ermittelt, wie geeignet die identifizierten Leistungsbereiche sind.

Das Projekt wird für zweieinhalb Jahre mit insgesamt ca. 1,1 Millionen Euro gefördert.

Ziel ist die Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes, das aufzeigt, wie eine einheitliche, sektorengleiche Vergütung ausgestaltet sein kann. Es soll politischen Entscheidungsträgern ermöglichen, eine sektorenübergreifende Vergütung auf den Weg zu bringen, die von Leistungserbringern und Krankenkassen befürwortet wird. Hierdurch kann das deutsche Gesundheitssystem bedarfsgerechter ausgerichtet, effizienter gestaltet und die Qualität der Leistungserbringung verbessert werden.

Der Transfer

Der Innovationsausschuss muss innerhalb von 3 Monaten nach Projektabschluss – wenn die Abschlussdokumente erstellt wurden – eine Transferempfehlung aussprechen. Wird keine Transferempfehlung ausgesprochen, ist dies zu begründen.

Bei Projekten der Versorgungsforschung kann eine Transferempfehlung ausgesprochen werden.

Auf der Homepage des Innovationsfonds www.innovationsfonds.g-ba.de werden dann die Transferempfehlungen sowie die Abschlussberichte veröffentlicht. 

Die Rolle des BKK DV

Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Suche und Entwicklung von Themen für Förderanträge und helfen bei Fragestellungen, die sich während der Projektdurchführung ergeben. Wir organisieren einen regelmäßigen Austausch mit allen Mitgliedern, die an Projekten beteiligt sind oder denjenigen, die ein Projekt planen.

Wir sind jederzeit offen und interessiert an neuen Themenvorschlägen über die wir uns gerne austauschen und deren Umsetzungschancen wir prüfen.

Kontakt

Dr. Roland Leuschner
Stv. Abteilungsleiter · Teamleiter

  • +49 30 2700 406 - 403
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Kontakt

Claudia Schönfelder
Referentin Versorgungsforschung und Innovationsfonds

  • +49 30 2700 406 - 420
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