Positionspapier

Sektorenübergreifende Versorgung: Notfallreform 2.0

Die Reform der Notfallversorgung ist überfällig. Fast die Hälfte aller Patienten sucht selbst die Notaufnahme auf und rund 60 Prozent aller Anrufer, die die Notrufnummer wählen, sind keine „echten“ Notfälle. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Sie reichen von der fehlenden Patientensteuerung in der ambulanten Versorgung bis hin zur fehlenden Aufklärung der Erkrankten, wohin sie sich wenden können.

Vor dem Hintergrund des Ärzte- und Pflegekräftemangels, der kritischen Finanzlage der Krankenkassen und einer immer größer werdenden Verunsicherung seitens der Patienten, muss die geplante Notfallreform nun zeitnah angegangen werden. Die Rettungsdienste und die Notaufnahmen der Krankenhäuser müssen dabei aufeinander abgestimmt reformiert und von Fehlinanspruchnahmen entlastet werden, damit die vorhandenen Ressourcen für solche Fälle zur Verfügung stehen, in denen sie wirklich gebraucht werden.

Dies sind unsere Vorstellungen dazu:

  • Leitstellen reformieren inkl. bundeseinheitliche Vorgaben zur digitalen Ausstattung der Leitstellen;
  • Zuständigkeiten und Trägerschaft des Rettungsdienstes neu strukturieren;
  • Rettungsdienst als eigenständigen Leistungsbereich im SGB V verankern;
  • Standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren für Notfälle schnellstmöglich einführen;
  • Integrierten Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhäusernmit stationärer Notfallstufe errichten;
  • Notleitsystems unter Erhalt der beiden Nummern 112 und 116 117 sicherstellen;
  • Mit unterschiedlich personell ausgestatteten Rettungsmitteln (z. B. Notfalltransportwagen) die begrenzt vorhandenen Kapazitäten der Rettungswagen entlasten;
  • Flächendeckender Einsatz von Telenotärzten;
  • Eigenverantwortliches Handeln von Notfallsanitätern stärken, um Abläufe zu beschleunigen und unnötige Notarzteinsätze oder Krankenhauseinweisungen zu vermeiden;
  • Gleichmäßige Verteilung der ärztlichen Praxis-Sprechzeiten auf alle Wochentage zur Sicherung einer konstanten Versorgung außerhalb der Notfallambulanzen;
  • Verbindliches elektronisches Terminbuchungssystems über die Terminservicestellen für die niedergelassenen Ärzte einführen;
  • Apotheken in den INZ oder in deren unmittelbarer Nähe für die direkte Arzneimittelversorgung vorsehen sowie Kampagnen zur Aufklärung der Bevölkerung durchführen.

Das gesamte ausführliche Positionspapier finden sie oben im Download-Bereich.

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