Positionspapier

Lieferengpässe bei Arzneimtteln

Die Meldungen häufen sich, dass bei bestimmten Arzneimitteln die Lieferfähigkeit gefährdet oder dass das Produkte bereits nicht mehr lieferbar sind – und das nicht nur für Deutschland. Vielfach wird dann ein negativer Zusammenhang mit verschiedenen Instrumenten, insbesondere den Rabattverträgen, unterstellt. Dabei sind die Ursachen für einen Lieferengpass vielfältig. Auch ist dieser nicht immer mit einem Versorgungsengpass gleichzusetzen. Oft bestehen Alternativen bei der Behandlung der Patientinnen und Patienten. Nichts desto trotz sollten, um die Versorgungssicherheit zu stärken, die gesetzlich bereits vorhandenen Werkzeuge nachgeschärft werden.

Aus Sicht der Betriebskrankenkassen könnten ein neues Frühwarnsysten für Lieferengpässe, eine  Meldepflicht für Arzneimittelhersteller nebst Veröffentlichung in einer Datenbank sowie eine ausreichende und zuverlässkokretere Vorratshaltung in den Apotheken Abhilfe schaffen.

Die Betriebskrankenkassen fordern:

Höhere Verbindlichkeit

  • Die Freiwilligkeit der Meldung von Lieferengpässen durch den pharmazeutischen Unternehmer soll in eine verpflichtende Meldung umgewandelt werden;
  • Die verpflichtende Meldung sollte auch Großhändler und Apotheken umfassen;

Ein Frühwarnsystem

  • Wenn ein Lieferengpass absehbar ist, sollte der pharmazeutische Unternehmer ihn ebenfalls melden;

Mehr Transparenz

  • Die Meldungen sind in einer öffentlich zugänglichen Datenbank transparent abzubilden;

Eine ausreichende und verlässliche Bevorratung

  • Die Vorgaben zur Vorratshaltung der Apotheken sind zu konkretisieren und vor allem ihre Einhaltung zu prüfen.

Das gesamte Positionspapier mit Kommentierung finden Sie oben im Download-Bereich.

Kontakt

Ulrike Müller
Referentin Politik
GKV-Finanzierung, Digitalisierung, ambulante Versorgung, Leistungs- und Beziehungsrecht, Mitgliedschafts- und Beitragsrecht, Qualitätstransparenz

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Natalie Kohzer
Referentin Arzneimittel

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