Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz ALBVVG)

Die Betriebskrankenkassen begrüßen ausdrücklich die Intention des vorliegenden Entwurfes, Lieferengpässe bei Arzneimitteln zu bekämpfen und damit die Versorgung der Patienten zu verbessern. An einigen Stellen des Entwurfes sehen die Betriebskrankenkassen jedoch noch Anpassungsbedarf.

Ein solides und sanktionsbewehrtes, öffentlich zugängliches Frühwarnsystem ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Die Betriebskrankenkassen regen allerdings ergänzend an, für ein vollständiges Bild der jeweiligen Versorgungslage auch Apothekeneinkaufs- und -verkaufsdaten einfließen zu lassen, wie zuletzt bei paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fiebersäften für Kinder erfolgreich ge-schehen. So lässt sich feststellen, ob es sich bei dem jeweiligen Versorgungsproblem tatsächlich um einen Produktionsengpass oder um eine nicht optimale Bevorratung handelt. Bei Letzterer kann ggf. bereits eine Umverteilung im Markt einen Engpass auflösen.
Die zugehörigen Daten sind, so sieht es der Entwurf vor, erst nach Aufforderung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu liefern. Nach Auffassung der Betriebskran-kenkassen wäre es besser, wenn alle Daten aller Akteure bereits im Voraus ohne explizite Aufforderung des BfArM verpflichtend gemeldet werden. So könnten Maßnahmen frühzeitig ergriffen werden.

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