Stellungnahme

Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG)

Die Betriebskrankenkassen begrüßen grundsätzlich, dass Maßnahmen vorgelegt werden, wie mit der für das Jahr 2023 geschätzten Finanzierungslücke von 17 Milliarden Euro umgegangen werden soll. Die konkreten Vorhaben halten die Betriebskrankenkassen jedoch für unausgewogen und stückhaft: Zur Deckung der beschriebenen Lücke werden überwiegend die Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch eine überzogene Abschmelzung der Vermögen sowie über eine Erhöhung des (durchschnittlichen) Zusatzbeitragssatzes belastet. Dies lehnen die Betriebskrankenkassen entschieden ab, zumal die Ursache für die Finanzlücke nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen, sondern vielmehr bei den sehr großzügigen Leistungsgesetzen der letzten Wahlperioden zu finden ist.

Die Betriebskrankenkassen weisen ausdrücklich darauf hin, dass all dies nicht sein müsste, wenn endlich die Vorhaben des Koalitionsvertrages sowie weitere Maßnahmen umgesetzt und damit

  • die Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln finanziert,
  • eine regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses zur GKV und
  • eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel auf sieben Prozent wie in anderen europäischen Ländern längst üblich

vorgesehen würden. Gleichzeit müssen wirkliche Strukturreformen und damit das Heben von Effi-zienzreserven, die wir für eine nachhaltige Finanzierung dringend brauchen, entschieden angegangen werden.

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Kontakt

Ulrike Müller
Referentin Politik
GKV-Finanzierung, Digitalisierung, ambulante Versorgung, Leistungs- und Beziehungsrecht, Mitgliedschafts- und Beitragsrecht, Qualitätstransparenz

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