Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverband e.V. vom 17.02.20 zum Referentenentwurf einer Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mit der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) konkretisiert das Bundesministerium für Gesundheit das Verfahren zur Umsetzung des mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) fundierten Anspruchs der Versicherten auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Die Betriebskrankenkassen sehen enormes Potential in der Versorgung ihrer Versicherten mit DiGA und unterstützen die Zielsetzung des Gesetzgebers vollumfänglich.

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