Mit der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) konkretisiert das Bundesministerium für Gesundheit das Verfahren zur Umsetzung des mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) fundierten Anspruchs der Versicherten auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Die Betriebskrankenkassen sehen enormes Potential in der Versorgung ihrer Versicherten mit DiGA und unterstützen die Zielsetzung des Gesetzgebers vollumfänglich.
Stellungnahme