Stellungnahme

STELLUNGNAHME des BKK DACHVERBAND E.V. zum Referentenentwurf einer Verordnung zum Betrieb des Implantateregisters Deutschland (Implantateregister-Betriebsverordnung – IRegBV)

Die Betriebskrankenkassen begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf einer Implantateregister-Betriebsverordnung grundsätzlich. Die Verordnung ermöglicht nach Auffassung der Betriebskrankenkassen eine systematische Erfassung der Versorgungsqualität und trägt dazu bei, Patientenschäden durch schadhafte Implantate zu verhindern.

Auf die folgenden Punkte möchten die Betriebskrankenkassen allerdings kritisch hinweisen:

Datenübermittlung durch die Krankenkassen, privaten Krankenversicherungsunternehmen und sonstigen Kostenträger (§ 24)

Der Betrieb des Implantateregisters soll verpflichtend mit Brustimplantaten ab dem 01.01.2023 starten. Die gesetzlichen Krankenkassen werden verpflichtet, ab dem Jahr 2024

1. den Vitalstatus und das Sterbedatum der von einer implantatbezogenen Maßnahme betroffenen Patienten,

2. den Wechsel der Krankenversicherung und

3. das aktuelle Institutionskennzeichen der Krankenkasse an die Vertrauensstelle des Registers gemäß § 9 Abs. 2 IRegBV-RefE zu übermitteln.

Laut Begründung zum Verordnungsentwurf sollen die Krankenkassen mindestens wöchentlich eine bei der Vertrauensstelle des Registers abgelegte Liste mit den betroffenen Patienten automatisiert abrufen. Anschließend sollen für die betroffenen Patienten die aufgeführten Daten (Punkte 1 bis 3) unverzüglich an die die Vertrauensstelle des Registers übermittelt werden.

Die Betriebskrankenkassen schlagen vor, statt einer mindestens wöchentlichen eine mindestens monatliche Übermittlung durch die Krankenkassen vorzusehen. Dies erscheint praktikabler, zumal auch keine Begründung für den bislang vorgesehenen wöchentlichen Datenabruf im Referentenwurf zu finden ist.

Fehlender Zeitplan für weitere Implantatversorgungen

Nach Auffassung der Betriebskrankenkassen sollten schnellstmöglich weitere Implantatversorgungen (Herzklappen, Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate, …) Einzug in die Implantateregister-Betriebsverordnung finden. Diese finden sich zwar bereits als Platzhalter im Verordnungsentwurf, ein verbindlicher Zeitplan für die Einführung besteht bisher allerdings nur für Hüft und Knie-Gelenkendoprothesen (verbindlicher Start 01.01.2024). Ein verbindlicher Zeitplan sollte im Sinne der Patientensicherheit und der Stärkung der Versorgungsqualität auch für die anderen Implantatversorgungen vorgesehen werden.

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