Stellungnahme

Stellungnahme zum Entwurf der Festsetzung der Regelungen des Näheren zur Umsetzung des Kombinationsabschlags durch das Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 130e Absatz 2 Satz 3 SGB V

Das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALB-VVG) vom 27. Juli 2023, insbesondere die Bestimmungen des § 130e Absatz 2 Satz 2 im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), regeln den Rahmen der Finanzierung neuer Kombinationen von Arzneimitteln. Ein wichtiger Schritt für die Betriebskrankenkassen. Dabei bleiben grundlegende Fragen zur Umsetzung im bestehenden System ungeklärt.

Die Regelung beauftragte den GKV-Spitzenverband (GKV-SV), in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Spit-zenorganisationen der pharmazeutischen Industrie, das Nähere zur Umsetzung des Kombinationsabschlags gemäß § 130e Absatz 1 SGB V zu regeln. Trotz intensiver Bemühungen gelang es bislang nicht, eine Einigung zu erzielen. Vor diesem Hintergrund möchten wir auf einige kritische Punkte in den relevanten Paragrafen hinweisen und diese zur Diskussion stellen, um eine praxisnahe und zukunftsorientierte Gestaltung der Gesetzgebung zu fördern.

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Kontakt

Sebastian Brauneis
Referent Politik
Arzneimittel, Krankenhäuser/ stationäre Versorgung, sektorenübergreifende Versorgung/ integrierte Versorgung inkl. Lotse und Beratung, Innovationsfonds, Lobbyregister

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