Stellungnahme

Stellungnahme zum Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland sowie zu einigen Änderungsanträgen

Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) in einer dauerhaften, staatsfernen und unabhängigen Struktur zu organisieren und damit zu verstetigen. Der vorliegende Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuchs – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland intendiert, dieses Vorhaben umzusetzen. Ferner wird der Gesetzentwurf dafür genutzt, weitere, fachfremde Themen zu regeln. Folgend finden Sie die Bewertung aus Sicht der Betriebskrankenkassen.

Aus Sicht der Betriebskrankenkassen kann eine unabhängige und glaubwürdige Informations- und Beratungsstelle mit Blick auf sämtliche gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen eine Ergänzung sein zu den vielen, auch von Krankenkassen bereits etablierten Beratungs- und Informationsangeboten. In Abgrenzung zu den bestehenden Beratungs- und Informationsstrukturen im Sinne ihrer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe und zur Vermeidung von Doppelstruktu-ren kann die neu aufgestellten UPD Problemlagen aufzeigen und angehen.

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