Stellungnahme

Stellungnahme zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz –KHPflEG

Schwerpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfes stellen Maßnahmen für eine verbesserte Personalsituation der Pflege im Krankenhaus dar. Dazu soll insbesondere das im Koalitionsvertrag vereinbarte Instrument für die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus auf Basis der PPR 2.0 umgesetzt werden.  

Die Betriebskrankenkassen unterstützen grundsätzlich und mit Nachdruck das Bestreben, die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern durch eine angemessene Personalausstattung zu verbessern. Das hier vorgesehene Interimsinstrument zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern in Anlehnung an die Konzepte der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 halten sie jedoch nicht für den richtigen Weg. Das neue Instrument erzeugt einen enormen Mehraufwand, was die Zeitknappheit der Pflegenden weiter verschärft. Es macht den erheblichen Personalmangel transparent, behebt ihn jedoch nicht. Letztlich regen die Betriebskrankenkassen an, weiter auf die etablierten Pflegepersonaluntergrenzen als Maßnahme für Qualitätssicherung und Patientensicherheit zurückzugreifen, bis die Entwicklung eines modernen, digital gestützten Bemessungsinstrumentes abgeschlossen ist. Die Betriebskrankenkassen befürworten es in diesem Zusammenhang sehr, dass, so der Entwurf, an der Entwicklung und Erprobung eines modernen Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrumentes (§137k SGB V) festgehalten werden soll. Eine Anpassung der hier bislang gesetzlich vorgegebenen Fristen erscheint nachvollziehbar. 

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