Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung eines Medizinforschungsgesetzes (MFG)

Der RefE des Medizinforschungsgesetzes (MFG) wurde mit dem klaren Ziel verfasst, die Bedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu verbessern. Es zielt darauf ab, den Standort Deutschland im Bereich der medizinischen Forschung zu stärken, den Zugang zu neuen Therapieoptionen für Patientinnen und Patienten zu beschleunigen und das Wachstum sowie die Beschäftigung in dieser Branche zu fördern. Die Betriebskrankenkasse begrüßen grundsätzliche die Wirtschaftsförderung der pharmazeutischen Industrie in Deutschland. Die Förderung einer Industrie kann jedoch grundsätzlich nicht Aufgabe der GKV sein.

Neben den Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Vereinfachung der klinischen Forschung in Deutschland, ist im RefE die Einführung eines vertraulichen Erstattungsbetrags für patentgeschützte Arzneimittel angedacht. Ein vertraulicher Preis ist mit mannigfachen systemrelevanten Problemen in der Umsetzung verbunden. Zusätzlich bezweifeln die BKKen, dass der vertrauliche Preis eine Wirtschaftsförderung sein kann.
Konkret hätte die Einführung der Vertraulichkeit aus Sicht der BKKen diese gravierenden Folgen:
Die Vertraulichkeit des Erstattungsbetrags gefährdet eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung. Im RefE ist die Vertraulichkeit für Arzneimittel zu streichen. Eine Vertraulichkeit führt zu erheblichen zusätzlichen Ausgaben für die GKV. Es käme eine regelhafte Rückabwicklung zu viel gezahlter Beträge und damit die Etablierung neuer bürokratischer Strukturen hinzu. Und das in Zeiten des Bürokratieabbaus. Zusätzlich verschlechtert eine Rückabwicklung an sich auch die Liquidität der Krankenkassen und verschiebt das Liquiditätsrisiko-Risiko auf die Solidargemeinschaft der Krankenkassen. Ferner hätte die Vertraulichkeit von Arzneimittelpreisen auch einen Einfluss auf die kommenden Preise von neuen Arzneimitteln im AMNOG-Verfahren und das im Sinne eines Preis-Anstiegs. Das sehr effektive Festbetragssystem könnte unter der Vertraulichkeit des Preises zukünftig nicht mehr richtig funktionieren. Im aktuellen RefE bleiben Fragen zu rechtlichen Risiken und der Berücksichtigung des vertraulichen Erstattungsbetrags im Morbi-RSA und Risikopool offen.
Daher wird der vertrauliche Erstattungsbetrag abgelehnt.

Lesen Sie die ganze Stellungnahme im pdf.

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Kontakt

Sebastian Brauneis
Referent Politik
Arzneimittel, Krankenhäuser/ stationäre Versorgung, sektorenübergreifende Versorgung/ integrierte Versorgung inkl. Lotse und Beratung, Innovationsfonds, Lobbyregister

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