Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG)

Der Fachkräftemangel in der Pflege ist eine der größten Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Anpassungen sind unausweichlich, um die Attraktivität der Pflegeberufe deutlich zu steigern - einschließlich für ausländische Fachkräfte. Aus diesem Grund begrüßt der BKK Dachverband die Zielrichtung des Referentenentwurfs zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung sowie eine Erleichterung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege ausdrücklich.

Zu folgenden Punkten besteht allerdings Nachbesserungsbedarf:


1. Stärkung des praktischen “Mehrwerts” der hochschulischen Pflegeausbildung: Hochschulisch ausgebildete Pflegepersonen müssen sich von fachschulisch Ausgebildeten in den Tätigkeitsfeldern in der Praxis unterscheiden, ansonsten besteht kein Anreiz. Vorschlag: Im Rahmen der hochschulischen Ausbildung sind jeweils zwei der standardisierten Module der Fachkommission n. § 53 PflBG (zur verpflichtenden Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten n. § 64d SGB V) zu erwerben. Im nächsten Schritt ist auf Grundlage eines Berufsgesetzes zu Advanced Practice Nursing (APN) das nächsthöhere (akademische) Qualifikationsniveau für beruflich Pflegende mit einem Kompetenzprofil auf internationalem Niveau mittels eines klinischen Masterstudiums rechtlich zu normieren.

2. Strukturelle Voraussetzungen für primärqualifizierenden Studiengänge etablieren: Um die Zielgröße des Referentenentwurfes zu erreichen, sind die derzeitigen Kapazitäten der Studienplätze um rund 200 Prozent zu erhöhen. Neben der Vorhaltung von Lehrpersonal sind zudem entsprechende räumliche und sächliche Strukturen notwendig. Vorschlag: Einen “Masterplan Pflegewissenschaft” etablieren, in dem Bund und Länder gemeinsam entsprechende Voraussetzungen entwickeln.


3. Finanzierungsausrichtung zur hochschulische Pflegeausbildung solidarisch gestalten: Die jährlichen Kosten zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung sind solidarisch aufzuteilen und nicht durch ansteigende Eigenanteile zu refinanzieren. Vorschlag: Um eine zusätzliche Härte abzufedern und die pflegerische Versorgung für Bedürftige zu sichern, ist zumindest für die Anteile n. § 33 Abs. 1 Nr. 2 und 4 PflBG die Refinanzierung durch einen Steuerzuschuss dringend notwendig.


4. Bürokratieabbau: Aus Sicht des BKK Dachverbands sind die Potentiale des Beschäftigtenverzeichnisses n. § 293 Abs. 8 SGB V stärker zu nutzen. Vorschlag: Die zuständigen Stellen in den Ländern sollen in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine lebenslange Beschäftigtennummer vergeben und diese auf der Erlaubnisurkunde § 42 PflBG hinterlegen.

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Kontakt

Sara Klinkebiel
Referentin Politik
Pflege, Prävention, Heil- und Hilfsmittel, Europa, UPD, Nachhaltigkeit und Klima

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