Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser
I. DETAILKOMMENTIERUNG
Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser
Mit der Verlängerung der Regelung des § 415 Satz 1 SGB V bis zum 31.12.2024 soll die auf fünf Tage stark verkürzte Zahlungsfrist der Krankenkassen für Krankenhausabrechnungen fortgeschrieben werden. Die verkürzte Zahlungsfrist wurde mit dem COVID-19-Krankenhausentlas-tungsgesetz Ende März 2020 eingeführt und der Geltungszeitraum zwischenzeitlich mehrmals verlängert.
Die Betriebskrankenkassen nehmen die erneute Verlängerung dieser Regelung zu Kenntnis. Sie weisen jedoch darauf hin, dass die Corona-Pandemie als ursprünglicher Grund für diese befristete Einführung einer verkürzten Zahlfrist für die Begleichung von Krankenhausabrech-nungen so nicht mehr fortbesteht.
Die Betriebskrankenkassen sind dagegen, die krisenbedingte Sonderreglung zu verstetigen. Vielmehr sollte daher angestrebt werden, wieder auf die ursprünglichen Zahlfristen zurückzu-kehren.
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Sebastian Brauneis
Referent Politik
Arzneimittel, Krankenhäuser/ stationäre Versorgung, sektorenübergreifende Versorgung/ integrierte Versorgung inkl. Lotse und Beratung, Innovationsfonds, Lobbyregister
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Sebastian Brauneis ist seit Februar 2023 politischer Referent beim BKK Dachverband. Er studierte Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Gesundheitspolitik. Berufliche Erfahrung sammelte Herr Brauneis bereits bei einem international tätigen Pharmakonzern sowie in einer politischen Beratung in Berlin, wo er sich schwerpunktmäßig um die Themenbereiche Medizintechnik und Arzneimittel kümmerte.