Die Betriebskrankenkassen begrüßen den vorliegenden Referentenentwurf. Dieser setzt die Zielrichtung bereits in dieser Legislaturperiode verabschiedeter Gesetze (Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und Patientendatenschutz-Gesetz (PDSG) fort. Es werden notwendige Regelungen im Bereich der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der elektronischen Patientenakte (ePA) vollzogen, sowie die telemedizinische Versorgung gestärkt.