Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) sollen zu Ende der Legislaturperiode noch Maßnahmen ergriffen werden, die unter anderem die Transparenz und Qualität der Versorgung verbessern, entstandene Verwerfungen aufgreifen, als erforderlich angesehenen Anpassungsbedarf im Mitgliedsschafts- und Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenkassen um-setzen und noch ausstehende Änderungen bei den Zuweisungen durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) vornehmen. Die Betriebskrankenkassen befürworten einige der vorgesehenen Regelungen ausdrücklich, sehen bei anderen jedoch noch Änderungsbedarf.