Pressemitteilung

Anhörung zum Pflegepersonalstärkungsgesetz: Betriebskrankenkassen fordern Verpflichtung zu Betrieblicher Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen

10.10.2018 – Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege sind ein entscheidender Faktor, um die pflegerische Versorgung auch in Zukunft auf einem qualitativ hochwertigen Niveau sicherstellen zu können. Hierzu zählt auch die Schaffung von zusätzlichen Stellen in Einrichtungen der Altenpflege. Daher begrüßen die Betriebskrankenkassen grundsätzlich die Maßnahmen im Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG), welcher heute Gegenstand der öffentlichen Anhörung im Gesundheitssauschuss des Deutschen Bundestages ist.

Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege sind ein entscheidender Faktor, um die pflegerische Versorgung auch in Zukunft auf einem qualitativ hochwertigen Niveau sicherstellen zu können. Hierzu zählt auch die Schaffung von zusätzlichen Stellen in Einrichtungen der Altenpflege. Daher begrüßen die Betriebskrankenkassen grundsätzlich die Maßnahmen im Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG), welcher heute Gegenstand der öffentlichen Anhörung im Gesundheitssauschuss des Deutschen Bundestages ist.

Der BKK Dachverband unterstützt ausdrücklich die vorgesehene Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Allerdings sind Pflegeeinrichtungen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht dazu verpflichtet, konkrete BGF-Maßnahmen in ihren Häusern zu etablieren. Das halten die Betriebskrankenkassen nicht für zielführend. Im schlechtesten Fall könnte dies dazu führen, dass Krankenkassen die für BGF vorgesehenen Mittel mangels Nachfrage der Einrichtungen nicht verausgaben. Das Geld stünde aufgrund seiner Zweckbindung dann aber nicht für andere Branchen zur Verfügung. Die Betriebskrankenkassen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und werden sich an dieser Stelle mit ihrem Know-how engagieren. Deshalb plädieren wir auch für eine Präventions- und Gesundheitsstrategie aller Sozialversicherungsträger, welche sämtlichen Branchen zugutekommt. Ziel ist die umfassende Förderung der Gesundheit und der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit im Sinne eines betrieblichen Gesundheitsmanagements – auch in Einrichtungen der Pflege.

Darüber hinaus müssen die Arbeitsprozesse in diesem Bereich von Grund auf neu gestaltet werden. „Wir brauchen einen Paradigmenwechsel hin zu modernen, flexiblen Arbeitskonzepten und weg von starren Hierarchien“, fordert Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes mit Blick auf die künftige Ausgestaltung der Pflege. Mittelfristig lasse sich der „Pflexit“, also die massenhafte Abwanderung von Personal, auch durch gesundes Führen und unternehmerische Strategien gegen physische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz verhindern. Entsprechende Konzepte liegen bereits vor.

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