Pressemitteilung

Betriebskrankenkassen begrüßen Klarstellung des Bundesfinanzministeriums zur Einkommensteuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung

04.05.2021 – Die Betriebskrankenkassen begrüßen die „Umsetzungshilfe“ des Bundesfinanzministeriums, das Klarheit über die Voraussetzungen für die Einkommensteuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung schafft. Die betriebsinterne Gesundheitsförderung ist jetzt weitestgehend zertifizierungsfrei gestellt – insbesondere, wenn die Leistungen Bestandteil eines betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses sind. Zudem erläutert die Umsetzungshilfe die neuen Steuerbefreiungsgrundsätze anhand von Beispielen.

„Diese Entscheidung setzt die richtigen Anreize, die betriebliche Gesundheitsförderung in den Unternehmen voranzutreiben statt sie durch unnötigen Verwaltungsaufwand zu unterbinden“, sagt Franz Knieps, Vorstand des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK Dachverband).  

Mit einer Novellierung des Einkommenssteuergesetzes war Anfang 2019 für arbeitgebergeförderte Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung eine zusätzliche Zertifizierung „durch eine Krankenkasse oder eine von ihr beauftragte Stelle“ erforderlich geworden. Ohne Zertifizierung mussten entsprechende Leistungen als „geldwerte Vorteile“ versteuert werden und wurden mit Sozialabgaben belastet. Problem in der Praxis: Es existiert nur eine zentrale Zertifizierung für Gesundheitsangebote, die die Krankenkassen ihren Versicherten unabhängig vom betrieblichen Kontext anbieten (www.zentrale-pruefstelle-praevention.de). Wie die Unternehmen ihre Nachweispflichten erfüllen sollten, wenn keine Krankenkasse in das Engagement der Unternehmen für die betriebliche Gesundheitsförderung involviert ist, war bis vergangene Woche unklar und drohte zu einem Hemmschuh für das Engagement der Unternehmen in Sachen betrieblicher Gesundheit zu werden. Nicht nur, aber gerade in Zeiten von Corona, eine fatale Fehlentwicklung.

Der BKK Dachverband hatte sich, wie auch der GKV-Spitzenverband und die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen wiederholt und intensiv um eine Klarstellung der 2019 eingeführten Regelung bemüht.

Die Umsetzungshilfe des Bundesfinanzministeriums ist online abrufbar: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2021-04-20-umsetzungshilfe-zur-steuerlichen-anerkennung-von-arbeitgeberleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Es ist ein wichtiges Signal an viele in der Coronakrise besonders belastete Belegschaften, dass Unternehmen bis zu 600 Euro pro Mitarbeitenden und Kalenderjahr steuerfrei für Leistungen zur Verhinderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit anbieten dürfen. Anfang 2020 war der Freibetrag von 500 Euro auf 600 Euro angehoben worden.

 

 

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Referentin Kommunikation

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