Pressemitteilung

Individuelle Versorgung - Dank Datennutzung und digitaler Unterstützung

02.02.2024 – Die Betriebskrankenkassen sind überaus zufrieden über die heutige Verabschiedung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) und des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) im Bundesrat. Die beiden Gesetze sind das Startsignal für eine digitalgestützte Begleitung in der Gesundheitsversorgung.

"Die Betriebskrankenkassen haben immer wieder die Bedeutung von Prävention für Pflegebedürftige im Paragraph 25b betont – mit Erfolg. Endlich können Krankenkassen zukünftig anhand vorliegender Daten Pflegebedürftigkeit erkennen und individuell auf Versicherte zugehen und begleiten. Das ist ein echter Mehrwert für die Versorgung, vor allem für die Betroffenen und ihre Angehörigen denen dadurch viel Leid und unnötige Wege erspart werden kann.", betont Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.

Dass Krankenkassen diese Lotsenfunktion einnehmen, entspricht auch dem Wunsch der Versicherten, die nach einer repräsentativen Befragung der Betriebskrankenkassen im Rahmen des BKK Kundenreports 2023, sich diese Rolle der Krankenkassen wünschen.

Darüber hinaus sind die Regelungen des DigiG und die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ein bedeutender Schritt für das Gesundheitssystem. "Das Warten auf eine elektronische Patientenakte mit echtem Mehrwert für die Versicherten hat nun ein Ende. Bei der Nutzung der ePA werden die Versicherten Unterstützung durch die Krankenkassen bekommen und nicht allein gelassen.", kommentiert Franz Knieps weiter.

Die Betriebskrankenkassen begrüßen ausdrücklich diese wichtigen Fortschritte für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch Datennutzung und individuelle Ansprache in Deutschland.

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Kontakt

Torsten Dittkuhn
Referent Kommunikation & Social Media

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