Pressemitteilung

Statement Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes: Manipulationen nicht unter den Teppich kehren - „Karteileichen“ als Geldquelle müssen rückwirkend bereinigt werden

21.09.2018 – Zur Entscheidung des Bundesrates in seiner heutigen Plenarsitzung zum Entwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) und hier konkret zur Regelung der obligatorischen Anschlussversicherung (oAV) Regelung stellt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes fest: „Wieder einmal zeigt sich, dass sich die Landesministerien von großen regionalen Kassen instrumentalisieren und zum Gehilfen für Manipulationen im Morbi-RSA machen lassen. Wenn die Länder darauf pochen, dass eine rückwirkende Bereinigung von falsch gebuchten Versicherungsverhältnissen und damit eine Rückzahlung von unrechtmäßig erhaltenen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds unzulässig ist, dann lassen sie bewusst eine Möglichkeit verstreichen, eine weitere Option für Manipulationen im Finanzausgleich der Kassen rückwirkend auszumerzen. Wir bitten daher dringend das Bundesministerium und die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss, die in der Kabinettfassung des GKV-VEG geforderten möglichen Rückzahlungen im parlamentarischen Verfahren nicht aufzuweichen. Die Karteileichen müssen bereinigt werden. Das Rückwirkungsverbot greift an dieser Stelle nicht.“

Zur Entscheidung des Bundesrates in seiner heutigen Plenarsitzung zum Entwurf des GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) und hier konkret zur Regelung der obligatorischen Anschlussversicherung (oAV) Regelung stellt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes fest:

„Wieder einmal zeigt sich, dass sich die Landesministerien von großen regionalen Kassen instrumentalisieren und zum Gehilfen für Manipulationen im Morbi-RSA machen lassen. Wenn die Länder darauf pochen, dass eine rückwirkende Bereinigung von falsch gebuchten Versicherungsverhältnissen und damit eine Rückzahlung von unrechtmäßig erhaltenen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds unzulässig ist, dann lassen sie bewusst eine Möglichkeit verstreichen, eine weitere Option für Manipulationen im Finanzausgleich der Kassen rückwirkend auszumerzen. Wir bitten daher dringend das Bundesministerium und die Abgeordneten im Gesundheitsausschuss, die in der Kabinettfassung des GKV-VEG geforderten möglichen Rückzahlungen im parlamentarischen Verfahren nicht aufzuweichen. Die Karteileichen müssen bereinigt werden. Das Rückwirkungsverbot greift an dieser Stelle nicht.“

Zum Hintergrund:

Über eine halbe Millionen Menschen in Deutschland sind über die obligatorische Anschlussversicherung (oAV) in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die oAV soll sicherstellen, dass auch Menschen, die nicht über die üblichen Wege in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind einen Versicherungsschutz erhalten. Vor dem Hintergrund der im Jahr 2009 eingeführten allgemeinen Versicherungspflicht ist die oAV ein sinnvolles Instrument.

Mit Einführung der oAV im Jahr 2013 stieg jedoch plötzlich die Zahl der Beitragsschulden signifikant und unerklärlich an. Daher stellte sich die Frage, ob bei Kassen unsachgemäße oAVen ursächlich für die steigenden Beitragsschulden in der GKV sind. Schnell rückten im vergangenen Jahr insbesondere die Erntehelfer in den Focus. Obwohl die Saisonarbeiter schon längst in ihre Heimatländer zurückgekehrt waren, wurden sie über die oAV als „Karteileichen“ geführt und damit in den Zuweisungen der jeweiligen Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds berücksichtigt.

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