Digitale Krankschreibung

Die Krankschreibung aus Papier hat ausgedient

Sie liefert mehr Daten und bietet Vernetzung in Echtzeit, bedeutet weniger Bürokratie und mehr Nachhaltigkeit: Die elektronische Krankschreibung (eAU) bringt Vorteile für Versicherte, Arbeitgebende, Krankenkassen und die Umwelt. Die Einführung der technischen Neuerung erfolgt dabei schrittweise: Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Arztpraxen grundsätzlich den Krankenkassen auf elektronischem Wege mitteilen, wenn Patient:innen arbeitsunfähig sind.

Das Bild zeigt eine kranke Frau im Bett.

Übermittlungspflicht der Beschäftigten an Krankenkasse entfällt

Die elektronische Krankschreibung macht beschäftigten Versicherten das Leben ein Stück leichter: Ab Oktober 2021 müssen sie grundsätzlich keinen Krankenschein aus Papier mehr an ihre Krankenkasse schicken. Eine weitere Erleichterung betrifft die Weiterleitung der Krankmeldung an den Arbeitgebenden. Diese erfolgt ab dem 1. Juli 2022 verpflichtend ebenfalls auf digitalem Wege durch eine Abfrage des Unternehmens bei der Krankenkasse der Beschäftigten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Versicherte ihrem Betrieb dann nur noch telefonisch oder per E-Mail mitteilen, wenn sie aufgrund von Krankheit nicht arbeiten können.

Arbeitslose müssen Krankenschein an Bundesagentur für Arbeit übermitteln

Eine Lücke bei der Digitalisierung der analogen Krankschreibung bleibt dennoch. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es noch kein Verfahren, das es auch der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht, die Daten der Krankschreibung bei der Krankenkasse anzufordern. Dies hat zur Folge, dass arbeitslos gemeldete Personen weiterhin selbst dafür verantwortlich sind, die Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit an die Bundesagentur für Arbeit weiterzuleiten.

Die Grafik zeigt einen Zeitstrahl.

BKK Kundenreport: Versicherte wünschen sich mehr digitalen Service

Mit der Einführung der elektronischen Krankschreibung kommt der Gesetzgeber dem Wunsch der Versicherten nach mehr Digitalisierung in der Versorgung entgegen: Laut aktuellem Kundenreport der Betriebskrankenkassen hatten sich mehr als 60 Prozent der Befragten für eine digitale Übermittlung des Krankenscheins ausgesprochen.

Krankenkassen und Firmen erhalten lückenlose Daten

Die Krankenkassen erhalten durch die Einführung der eAU künftig alle für vollumfängliche Leistungen im Krankheitsfall notwendigen Daten. Auch für Arbeitgebende sind lückenlose Daten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von grundlegender Bedeutung. Die entsprechenden notwendigen Informationen erhalten Unternehmen von der Krankenkasse. Derzeit reichen Versicherte insbesondere bei Bagatellerkrankungen wie etwa leichten Erkältungen oder Magen-Darm-Infekten und damit verbundener kurzzeitiger Arbeitsunfähigkeit häufig keinen Krankenschein ein. Da die Arztpraxen den Krankenschein künftig unverzüglich, direkt und maschinell an die Kassen übermitteln, wird eine lückenlose Dokumentation aufgrund von mehr verfügbaren Daten möglich. Dies könnte mittel- und langfristig statistisch zu einer höheren Zahl an Krankschreibungen führen.

Weniger Kosten, mehr Nachhaltigkeit

Nicht zuletzt senkt die Einführung der elektronischen Krankschreibung die Porto-Ausgaben von Versicherten und die Papier- und Druckausgaben bei Ärztinnen und Ärzte. Ein Aspekt, der bei derzeit rund 77 Millionen Krankschreibungen pro Jahr durchaus ins Gewicht fällt.

Rechtliche Grundlage für die Einführung der elektronischen Krankschreibung ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Es regelt die Datenübermittlung von Praxen an die Krankenkassen. Durch eine ergänzende Formulierung im „Dritten Bürokratieentlastungsgesetz“ wurde dann auch die Grundlage für den elektronischen Austausch von AU-Daten zwischen Krankenkasse und Arbeitgebenden geschaffen.

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