Der Start des elektronischen Rezepts (eRezept) und der digitalen Krankeschreiung (eAU) verzögert sich. Ein verlängerter Testbetrieb soll sicherstellen, dass die mit den Anwendungen einhergehenden technischen und administrativen Prozesse beim Praxisstart reibungslos funktionieren.

An sich war die flächendeckende Nutzung der elektronischen Verordnung (E-Rezept) zum Beginn des Jahres 2022 fest eingeplant. Das rosa Rezept für Arzneimittel sollte durch die elektronische Verordnung, das E-Rezept, ersetzt werden und Versicherten, Arztpraxen und Apotheken sowie der Umwelt Vorteile bringen. Allerdings verkündete das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein paar Tage vor Jahresende die Verschiebung des ursprünglich geplanten Starttermins.
Die Testphase läuft weiter
Die Testphase läuft nun so lange weiter, bis 30.000 elektronische Rezepte abgerechnet wurden. Wann es soweit ist, ist schwer abschätzbar. Das sogenannte TI-Dashboard der gematik zeigt tagesaktuell den Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Ihm zufolge ist es bis zur Zielmarke noch ein langer Weg. Auch lassen die Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Interview der Kassenärztlichen Vereinigung (KBV) Anfang März 2022 nicht auf eine baldige Umsetzung in der Fläche hoffen. Das E-Rezept sei noch nicht "ready for prime time”., heißt es darin. Die Anwendung könne derzeit nicht überzeugen.
Fokus auf elektronische Patientenakte
Sowohl die Ärzteschaft als auch Patient:innen müssen spürbar von Applikationen profitieren. Gedanklich fokussiert Lauterbach primär auf die elektronische Patientenakte (ePA), die einen klaren Patientennutzen bringen könnte. Der konkrete Einführungstermin für das E-Rezept lässt demnach vermutlich länger auf sich warten als gedacht.
Auch Start der digitalen Krankschreibung verzögert sich
Auch bei der elektronischen Krankschreibung (eAU) kommt es zu Verzögerungen bei der (verpflichtenden) Einführung. Ursprünglich war geplant, dass bereits ab Oktober 2021 Versicherte keinen Krankenschein aus Papier mehr an die Krankenkasse schicken müssen. Die Übermittlung hätte ab diesem Zeitpunkt von allen Arztpraxen obligatorisch auf elektronischem Wege übernommen werden müssen. Aktuell tun dies nur die Arztpraxen, die alle technischen Voraussetzungen dafür erfüllen.
Digitale Krankmeldung erst ab 1. Januar 2023 verpflichtend
Ab 1. Juli 2022 wäre dann auch die Weiterleitung der Krankmeldung an die Arbeitgebenden durch die Versicherten obsolet gewesen. Dies hätte dann ebenfalls auf elektronischem Wege direkt durch die Krankenkassen erfolgen sollen. Dieser “zweite Teil” der eAU, deren Testphase seit Beginn dieses Jahres läuft, soll jedoch erst ab 01.01.2023 verpflichtend sein. Die Pilotphase verlängert sich entsprechend bis Ende 2022. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass der erste Teilschritt – also die Übermittlung der eAU von den Arztpraxen an die Krankenkassen – aktuell noch freiwillig ist.

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Natalie Kohzer ist die Arzneimittel-Expertin des BKK Dachverbandes. Sie berät die Mitglieder bei Maßnahmen zur wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung und vertritt deren Interessen auf Bundesebene bei Fragen zur Kostensteuerung und Verträgen. Die Apothekerin und Gesundheitswissenschaftlerin hat zuvor in öffentlichen Apotheken, bei Krankenkassen und einem Landesverband gearbeitet.

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Jacob Aleyt ist Ansprechpartner des BKK Dachverbandes für Fragen der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der gesundheitspolitischen Verbandsarbeit, schwerpunktmäßig zu den Themen Big Data, Datenschutz und IT. Vor seinem Eintritt in den Dachverband verantwortete der Politikwissenschaftler den Bereich Public Affairs in einer Organisation der medizinischen Verbundforschung.