Elektronische Patientenakte

Plattform für individuelle Gesundheitsdaten

Die Versicherten bestimmen, wer ihre medizinischen Daten nutzen darf

Ab dem 1. Januar 2021 bieten die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) an. Alle gesetzlich Versicherten haben dann die Möglichkeit, eine ePA zu nutzen und können entscheiden, wer wie lange Zugriff auf die medizinischen Daten hat. Damit können Patienten eine aktive Rolle bei ihrer Behandlung spielen.

Ein Arzt zeigt einem Patienten ein Röntgenbild der Wirbelsäule auf einem Tablet.

Die elektronische Patientenakte bietet den Versicherten die Möglichkeit, ihre Gesundheitsdaten an einem Ort zusammenzuführen und sicher aufzubewahren – wenn sie wollen, ein Leben lang. Aus der ePA heraus können diese Daten behandelnden Ärzten oder zukünftig auch medizinischem Personal aus anderen Heilberufen zur Verfügung gestellt werden. Dabei bestimmen alleine die Versicherten, wer Daten aus der ePA sehen kann und wer nicht. Die Versicherten können darüber hinaus die Daten in der ePA sowie die komplette Akte jederzeit löschen.

Die ePA ist eine versichertenzentrierte Akte

Die ePA soll die Versicherten darin bestärken, souverän und eigenverantwortlich mit ihren Daten umzugehen. Als Patienten können sie mithilfe der Akte eine aktive Rolle bei ihrer Behandlung einnehmen, indem sie steuern, welche Daten sie dem behandelnden Arzt zur Verfügung stellen. Die Vorteile liegen beispielsweise für chronische Kranke auf der Hand, die auch bei einem Arztwechsel ihre Medizinhistorie lückenlos vorlegen können. Aber auch bei der konkreten Behandlung beugt dies etwa einer vermeidbaren Falschmedikation oder einer Doppeluntersuchung vor.

Patienten können per App auf die Akte zugreifen

Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte haben die Versicherten über eine App, die ihnen die jeweilige Krankenkasse bereitstellt. In der App können die in der Akte hinterlegten Dokumente eingesehen, heruntergeladen oder gelöscht werden. Zudem erteilen oder entziehen die Versicherten ihren Behandlern über die App die Zugriffsrechte für die Dokumente in der Akte. Die Zugriffsrechte lassen sich zeitlich begrenzen, so dass sie nach einer festgelegten Frist ablaufen. Eltern können zudem Akten für ihre Kinder führen und Pflegende für ihre Pflegebedürftigen Angehörigen. Darüber hinaus ist geplant, dass Daten aus der ePA freiwillig für die medizinische Forschung gespendet werden können.

Es ist möglich, eine ePA auch ohne eigenes  Endgerät (zum Beispiel Smartphone oder Tablet) zu führen, indem man etwa den behandelnden Ärzten entsprechende Einwilligungen und Zugriffsberechtigungen direkt in der Praxis oder im Krankenhaus erteilt. In diesem Fall müssen die Versicherten keine App nutzen oder Dokumente in ihrer Akte verwalten, genießen aber dennoch die Therapievorteile, die durch die Nutzung der Akte entstehen.

Politikpapiere Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz

Pharmazeutische Dienstleistungen im Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken.

Der BKK Dachverband berät die Politik:Positionspapier der Kooperationsgemeinschaft unternehmensnaher Krankenkassen (kuk)

Der Weg der Daten in die ePA

Bei erstmaliger Benutzung ist die ePA leer. Medizinische Daten werden auf verschiedene Weise Teil der Akte: So können Patienten selbst Dokumente hochladen, die sie beispielsweise mithilfe von Wearables generiert haben, wie ein Belastungs-Elektrokardiogramm aus der Smartwatch oder Dokumente, die Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) für sie erstellt haben. Perspektivisch werden sich Versicherte zudem auch Daten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse in ihrer ePA bereitstellen lassen können, wie etwa Nachweise über in Anspruch genommene Leistungen und deren Kosten. Im Regelfall wird jedoch medizinisches Fachpersonal, auf Veranlassung des Patienten, Daten aus einer Behandlung in der ePA des Patienten ergänzen. Dies funktioniert auch ohne dass der Patient dabei anwesend sein muss. Das erspart dem Patienten beispielsweise nach einer Blutabnahme, für die Aufnahme der Laborergebnisse in die ePA erneut in die Praxis oder ins Krankenhaus kommen zu müssen.

Datenschutz und Datensicherheit

Alle Daten, die in der ePA liegen, sind besonders geschützt und damit sicher. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft die dafür angewendeten Verfahren und   technischen Komponenten und passt diese an den Stand der Technik an.  Die Datenströme in und aus der ePA fließen über eine geschlossene Hochsicherheitsinfrastruktur, die Telematikinfrastruktur, die speziell entwickelt wurde, um sensible Gesundheitsdaten zu transportieren. Zugriff auf die Daten in der Akte haben nur Personen, denen der Versicherte dies erlaubt. Selbst die Krankenkasse, die die ePA betreibt, hat keinen Zugriff auf die Daten. Der Versicherte kann anhand von Protokollen überprüfen, wer auf die Daten zugegriffen hat.

Krankenkassen und Ärzte/Heilberufler informieren umfassend zur ePA

Gesetzliche Krankenkassen haben ihre Versicherten umfänglich und barrierefrei zur Funktionsweise der elektronischen Patientenakte, zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der ePA sowie zum Datenschutz zu informieren. Versicherte können sich mit allen Fragen rund um die Akte an ihre Krankenkasse wenden.

    • Befunde (u.a. Allergologie- und Laborbefunde)
    • Diagnosen
    • Impfpass
    • Kinderuntersuchungsheft
    • Mutterpass
    • Patienteninformationen
    • Pflegedokumentationen
    • Therapiedokumentationen
    • Zahnbonusheft
    • Notfalldaten
    • Medikationsplan

     

    Die Akte unterstützt zudem die Übernahme von Informationen aus einer digitalen Gesundheitsanwendung (App auf Rezept). Dazu gehören vor allem Therapieverläufe, Therapiepläne und Therapieergebnisse sowie bereits durchgeführte Datenauswertungen.Auch von den Versicherten selbst generierte Daten, beispielsweise Daten aus Wearables, werden sich in die Akte hochladen lassen.

    Schließlich können Krankenkassen ihren Versicherten auch administrative Daten wie etwa Nachweise über in Anspruch genommene Leistungen und deren Kosten zur Verfügung stellen. Diese Möglichkeit steht allerdings noch nicht zum Start der ePA zur Verfügung.  
     

    Zeitgemäße Therapie – alle Informationen gebündelt an einem Ort

    Versicherte können allen Ärzten und perspektivisch vielen nichtärztlichen Leistungserbringern bundesweit Zugriff auf die Dokumente ihrer ePA geben. Voraussetzung dafür ist eine Anbindung an das Gesundheitsnetz und die Telematikinfrastruktur. So können alle Beteiligten einer Behandlungskette in die Therapie einbezogen werden. Alle medizinischen Dokumente eines Patienten liegen somit immer dann vor, wenn Ärzte diese zur Behandlung der Patienten tatsächlich benötigen. Das verschafft den Beteiligten einen Überblick über eventuell vorliegende Vorerkrankungen sowie einen Einblick in den Verlauf der bisherigen Behandlung und vorliegende Befunddaten. Dies soll die Auswahl der individuell am besten geeigneten medizinischen Behandlung unterstützen. Zudem soll die ePA bewirken, dass Versicherte sich besser informieren und dadurch ihre medizinische Behandlung besser begleiten können. Informationsverluste und doppelte Untersuchungen beim Wechsel zwischen ärztlichen Einrichtungen sollen mit der ePA möglichst vermieden werden.

    Versicherte können ePA bei Krankenkassenwechsel mitnehmen

    Die Krankenkassen entwickeln die elektronische Patientenakte zwar individuell für ihre Versicherten, jedoch muss sie die einheitlichen Vorgaben der Gematik zu Technik, Sicherheit, Datenschutz und Datenverarbeitung erfüllen. Versicherte, die ihre Krankenkasse wechseln, können grundsätzlich die in ihrer ePA gespeicherten Dokumente zu der neuen Krankenkasse „mitnehmen“. Eine entsprechende technische Funktion ist im Zuge der Weiterentwicklung der ePA angedacht.
     

    Die ePA ist eine von mehreren Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen. Sie ist ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer (Personen oder Institutionen) mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis sowie mit kontrollierter Hardware, sogenannten Konnektoren, Zugang erhalten.

    Um allen Datenschutzanforderungen gerecht zu werden und insbesondere die medizinischen Daten von Patienten zu schützen, verfügt die Telematikinfrastruktur über starke Informationssicherheitsmechanismen. Die sichere, verschlüsselte Kommunikation zwischen bekannten Kommunikationspartnern sowie der Schutz vor dem Zugriff auf sensible Informationen sind daher das Fundament der Telematikinfrastruktur.

    Damit die sichere Kommunikation und der Schutz von sensiblen Informationen in der Telematikinfrastruktur langfristig gewährleistet sind, überprüft das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die verwendeten kryptographischen Verfahren regelmäßig und passt sie an die neuesten Entwicklungen an.

      Kontakt

      Mathias Sebbesse
      Referent Digitalisierung/ Telematik

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