Mit dem Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) (Stand 13.03.2024) sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für die Krankenhausabrechnungsprüfung vor, das System der Einzelfallprüfung durch Stichprobenprüfungen zu ersetzen.
Aus Sicht der Betriebskrankenkassen wäre dies ein fataler Fehler, denn Stichprobenprüfungen können nicht das leisten, was Einzelfallprüfungen leisten. Einzelfallprüfungen sorgen für eine konsequente Umsetzung der Ambulantisierung, sind eine tragende Säule eines gerechten DRG-Finanzierungssystems und sorgen für eine wirtschaftliche Verwendung von GKV-Beitragsmitteln. Die Betriebskrankenkassen verstehen das System der Krankenhausabrechnungsprüfung im Einzelfall daher als ein grundsätzliches Erfordernis, das es zwar für alle Beteiligten zu vereinfachen, aber auf jeden Fall zu erhalten gilt. Dies kann durch eine leicht umsetzbare und praxisnahe Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen erreicht werden. Der Aufbau eines völlig neuen Prüfsystems auf der Basis von Stichprobenprüfungen ist hierfür nicht erforderlich.
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Stephanie Bosch
Abteilungsleiterin Politik und Kommunikation
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Stephanie Bosch leitet seit dem 01.02.2023 die Abteilung
Politik und Kommunikation. Im Gesundheitswesen ist sie
bestens vernetzt und kennt als langjährige wissenschaftliche
Mitarbeiterin und persönliche Referentin eines Mitglieds im
Bundestag die Prozesse der Gesundheitspolitik sehr genau.
Dort beschäftigte sie sich in Gesetzgebungsverfahren
schwerpunktmäßig mit der digitalen Transformation des
Gesundheitswesens, der psychotherapeutischen und
psychiatrischen Versorgung, den Rettungs- und Notfall-
diensten, der Schnittstelle zum Bundesteilhabegesetz sowie
der europäischen Gesundheitspolitik.Vor ihrer Tätigkeit im Bundestag leitete die Diplom Heil-
pädagogin ein Projekt zur Integrierten Versorgung für
Menschen mit psychischen Erkrankungen und war haupt-
amtliche Geschäftsführerin sowie ehrenamtliche Vorständin
mehrerer gemeinnütziger Vereine, u. a. bei der Perspektive e.V. in Essen.