Positionspapier

Warum wir die Krankenhausabrechnungsprüfung im Einzelfall weiterhin brauchen

Mit dem Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) (Stand 13.03.2024) sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für die Krankenhausabrechnungsprüfung vor, das System der Einzelfallprüfung durch Stichprobenprüfungen zu ersetzen.

Krankenhausflur

Aus Sicht der Betriebskrankenkassen wäre dies ein fataler Fehler, denn Stichprobenprüfungen können nicht das leisten, was Einzelfallprüfungen leisten. Einzelfallprüfungen sorgen für eine konsequente Umsetzung der Ambulantisierung, sind eine tragende Säule eines gerechten DRG-Finanzierungssystems und sorgen für eine wirtschaftliche Verwendung von GKV-Beitragsmitteln. Die Betriebskrankenkassen verstehen das System der Krankenhausabrechnungsprüfung im Einzelfall daher als ein grundsätzliches Erfordernis, das es zwar für alle Beteiligten zu vereinfachen, aber auf jeden Fall zu erhalten gilt. Dies kann durch eine leicht umsetzbare und praxisnahe Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen erreicht werden. Der Aufbau eines völlig neuen Prüfsystems auf der Basis von Stichprobenprüfungen ist hierfür nicht erforderlich. 

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Stephanie Bosch
Abteilungsleiterin Politik und Kommunikation

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