14.08.2023 – In unserem Gesundheitssystem bleiben die Möglichkeiten, die eine Auswertung von Gesundheitsdaten sowohl für Diagnostik als auch Therapien bieten, weitestgehend ungenutzt, da die Daten getrennt in verschiedenen Datensilos liegen. Das wird dem Selbstverständnis eines modernen Gesundheitssystems nicht gerecht und soll mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz aufgebrochen werden. Das GDNG hat Potenzial, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich voranzubringen bzw. zu beschleunigen. Dennoch sehen die Betriebskrankenkassen wichtiges Verbesserungspotenzial im Sinne der Versicherten.
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu kommerziellen Zwecken muss einem hohen Schutzbedürfnis unterliegen. Daher ist die Datenverarbeitung zu diesem Zweck durch freiwillige, aktive Einwilligung für alle Bürgerinnen und Bürger – einem Opt-in-Verfahren – zu gestalten. „Die Versicherten müssen selbst entscheiden können, ob sie ihre Daten kommerziellen Zwecken zugänglich machen. Dabei muss klar geregelt sein, dass Pharma- und Forschungsunternehmen, die Versichertendaten nutzen, um Produkte zu entwickeln, diese dann nicht der Versichertengemeinschaft in Rechnung stellen und damit Gewinne erwirtschaften.“, sagt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.
Ein ganz zentraler Aspekt des GDNG ist die automatisierte Verarbeitung der Daten zum Gesundheitsschutz nach § 287a SGB V Abs. 2. Bei der automatisierten Verarbeitung ist die Vermeidung, Verzögerung oder Verminderung von Pflegebedürftigkeit ebenso zu berücksichtigen und gleichranging mit den bereits definierten Zwecken zu behandeln. Eine Ergänzung ist an dieser Stelle unbedingt erforderlich. „Die Pflege ist aufgrund der demographischen Entwicklung eine der größten Herausforderungen nicht nur des Gesundheitssystems, sondern unserer Gesellschaft. Mit der automatisierten Datenverarbeitung können wir frühzeitig einen möglichen Pflegebedarf erkennen, Präventionsmaßnahmen einleiten und damit sowohl die Soziale Pflegeversicherung, als auch die ambulante und stationäre Pflege perspektivisch entlasten. Es entspricht auch dem Wunsch vieler Versicherten, möglichst lange eigenständig leben zu können.“, so Franz Knieps weiter.
Link: Stellungnahme des BKK Dachverbandes zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz.
Der BKK Dachverband ist die politische Interessenvertretung von 66 Betriebskrankenkassen und vier Landesverbänden mit neun Millionen Versicherten.
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Torsten Dittkuhn betreut die Social Media-Accounts des BKK Dachverbandes. Darüber hinaus verantwortet er das Social Media- und Online-Monitoring und gehört zum Website-Team, das sich um die Redaktion, Pflege und Weiterentwicklung der Verbands-Webseite kümmert.
Nach seinem Soziologie-Studium arbeitete er als Projektkoordinator im Bereich ÖPNV und für verschiedene Agenturen als Projekt- und Kampagnenmanager für Kunden wie die Hans-Böckler-Stiftung und das BMBF.