10.09.2020
Zurück ins Leben
Eine möglichst selbstbestimmte und selbständige Lebensführung nach Krankheit, Unfall oder Operation wiederzuerlangen – das ist das Ziel der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Zuständigkeitsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für ihre Versicherten. Die Krankenkassen sollen dabei laut gesetzlichem Auftrag Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbringen, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Ist bei Menschen im erwerbsfähigen Alter die Erwerbsfähigkeit bedroht, erbringt die Deutsche Rentenversicherung in den meisten Fällen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
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